Wer bei KlarComply Zugang zu Kundenunterlagen hat, muss zur Vertraulichkeit verpflichtet sein — das verlangt Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO. Diese Erklärung unterzeichnest du hier digital; Zeitpunkt, Name und Fassung werden protokolliert. Papier gibt es nicht.
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1. Gegenstand. Ich werde für KlarComply (Patrick de Kathen, Einzelunternehmen, Malta) tätig und erhalte dabei Zugang zu Daten von Kundinnen und Kunden sowie zu internen Unterlagen des Unternehmens.
2. Verschwiegenheit. Ich verpflichte mich, alle Informationen, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Das gilt insbesondere für:
3. Keine Weitergabe, keine eigene Nutzung. Ich gebe diese Informationen nicht an Dritte weiter — auch nicht an Familienangehörige — und nutze sie nicht für eigene Zwecke. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlich ist oder ich gesetzlich dazu verpflichtet bin.
4. Weisungsbindung nach Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten verarbeite ich ausschließlich auf dokumentierte Weisung von KlarComply. Konkret heißt das: Ich sehe Kundenunterlagen nur an, wenn ein Prüfauftrag des jeweiligen Kunden vorliegt, und nur im dafür erforderlichen Umfang. Ich sehe insbesondere keine Mitarbeiterlisten, Zertifikatsstände oder Abrechnungsdaten ein, wenn diese für die Aufgabe nicht erforderlich sind.
5. Sorgfalt bei Geräten und Zugängen. Ich schütze meine Zugänge, gebe sie nicht weiter, arbeite nicht auf fremden oder ungesicherten Geräten und lasse Kundenunterlagen nicht offen liegen. Verlust eines Geräts oder Verdacht auf unbefugten Zugriff melde ich unverzüglich an [email protected].
6. Keine KI-Werkzeuge mit Kundendaten. Ich gebe keine Kundendaten in KI-Werkzeuge ein, die nicht ausdrücklich freigegeben sind. Das gilt auch für Übersetzungs- und Textwerkzeuge und auch dann, wenn es der Arbeit dienen würde.
7. Meldepflicht bei Vorfällen. Wenn mir ein Fehler unterläuft — etwa eine Mail an den falschen Empfänger oder eine versehentliche Eingabe vertraulicher Daten — melde ich das unverzüglich. Eine unverzügliche Selbstmeldung bleibt ohne arbeitsrechtliche Folgen; entscheidend ist, dass wir schnell reagieren können.
8. Dauer. Diese Verpflichtung gilt ab Unterzeichnung und über das Ende meiner Tätigkeit hinaus zeitlich unbegrenzt fort.
9. Rückgabe und Löschung. Bei Beendigung meiner Tätigkeit gebe ich alle Unterlagen zurück bzw. lösche lokale Kopien und bestätige das auf Verlangen.
10. Folgen eines Verstoßes. Mir ist bewusst, dass ein Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und Schadenersatzansprüche auslösen kann und dass Verstöße gegen Datenschutz- und Geheimnisschutzrecht auch straf- oder bußgeldbewehrt sein können.
Fassung v1.0 (2026-07)
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