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Kostenloser Selbsttest für Unternehmen · 10 Fragen · 2 Minuten

Ihr Betrieb nutzt längst KI. Seit 2025 erwartet die EU, dass Sie das im Griff haben — wir machen es vorzeigbar.

Ab 49 € im Monat: Ihr Team schult sich selbst, jedes Zertifikat ist öffentlich prüfbar, und wenn ein Kunde oder ein Prüfer fragt, drücken Sie auf Drucken.

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85 %
der KMU haben kein dokumentiertes KI-Inventar (Bitkom KI-Studie 2026)
15 Mio. €
Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Transparenzpflichten – Art. 50 steht ausdrücklich im Sanktionskatalog des Art. 99 Abs. 4. Alternativ 3 % Umsatz, für KMU gilt der niedrigere Wert. Realistisch beginnen Behörden nicht mit dem Höchstbetrag, sondern mit Auskunftsersuchen und Anordnung — der frühere Schaden ist der Auftrag, der ohne Nachweis ausbleibt
seit 02.02.2025
gilt die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) – nicht ab, sondern seit. Sie ist die einzige Pflicht der Verordnung, die für Sie schon abgelaufen ist, wenn Sie nichts getan haben
PRÜFPUNKT 1/10
9 PRÜFPUNKTE + 1 FRAGE AN SIESchulung (Art. 4) · Kennzeichnung (Art. 50) · Hochrisiko-Ausschluss
Was der Quick-Check prüft
Sitz des Unternehmens:

Lieber erst die Unterlagen? Die sieben Vorlagen aus dem Compliance-Kit gibt es kostenlos — gegen Ihre E-Mail-Adresse.

PRÜFERGEBNIS

Hinweis auf erhöhten Prüfbedarf: Ihre Antworten deuten darauf hin, dass KI bei Ihnen Entscheidungen über Personen unterstützt oder Sie KI-Funktionen selbst anbieten. Solche Konstellationen können erweiterte Pflichten auslösen. Hierfür empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Einordnung – unsere Vorlagen ersetzen diese nicht.

Wir senden Ihnen die Auswertung als PDF: Ihre Lücken, die zugehörigen Pflichten und die Reihenfolge, in der Sie sie schließen – verständlich und ohne Juristendeutsch.

Danke! Ihr Maßnahmenplan ist unterwegs. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Kein Spam. Sie erhalten den Maßnahmenplan und gelegentlich relevante Hinweise zu Fristen. Abmeldung jederzeit möglich.

Jede Lücke kostet Sie nichts – bis sie zum Problem wird. Ein Geschäftskunde, der einen Nachweis verlangt, oder eine Prüfung warten nicht. Die gute Nachricht: Was Sie oben gesehen haben, schließen Sie schneller, als Sie denken.
Lücken jetzt schließen — zu den Tarifen
Wichtiger Hinweis: Dieser Quick-Check und alle zugehörigen Materialien dienen der allgemeinen Information und der Unterstützung bei Ihrer eigenen Compliance-Dokumentation. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Das eigentliche Risiko

Ihre Leute nutzen KI längst. Die Frage ist nur, ob sie wissen, wo die Grenze verläuft.

Niemand tippt eine Kundenliste in ChatGPT, um zu schaden. Man tippt sie ein, weil die Antwort schneller gebraucht wird und niemand gesagt hat, dass das ein Problem ist. Genau deshalb ist es Ihr Problem und nicht seins. Drei Situationen, die diese Woche in irgendeinem Betrieb passieren:

In allen drei Fällen schaut am Ende jemand auf Sie.

Nicht auf die Mitarbeitenden – auf die Geschäftsführung. Wer KI im Betrieb ohne Regeln, ohne Übersicht und ohne Schulung laufen lässt und daraus entsteht ein Schaden, steht vor dem Vorwurf des Organisationsverschuldens (§ 43 GmbHG, persönliche Sorgfaltspflicht). Unabhängig davon ist das Unterlassen erforderlicher Aufsichtsmaßnahmen nach § 130 OWiG selbst eine Ordnungswidrigkeit – und eine dokumentierte Schulung ist der Lehrbuchfall einer solchen Aufsichtsmaßnahme.

Und weil das leicht falsch klingt: Das ist kein Misstrauen gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Es ist das Gegenteil. Wer die Grenze kennt, kann sie einhalten. Wer sie nicht kennt, macht irgendwann einen Fehler, den er nie machen wollte – und trägt den Ärger für eine Lücke, die nicht seine war. Eine Schulung schützt zuerst Ihre Leute. Dann Sie.

Der ehrliche Vergleich

Kanzlei, Klickkurs – oder ein System, das mitwächst.

Compliance bekommen Sie an drei Orten: teuer beim Anwalt, billig im Wegklick-Kurs, oder als gepflegtes System. Hier der ungeschönte Vergleich.

Vergleich auf Basis öffentlich beworbener Marktpreise (Stand 2026). „teils“ = je nach Anbieter und Mandat unterschiedlich.

Hinter KlarComply steht ein Praktiker mit 14 Jahren Bundeswehr-Hintergrund, der die KI-Verordnung im eigenen Unternehmen umsetzt — kein Beratungskonzern. Wer wir sind und wie wir arbeiten →

12 Monate Mindestlaufzeit · Jahreszahlung: 2 Monate gratis

Ein Abo. Beide Pflichten. Dauerhaft erledigt.

Die KI-Verordnung verlangt von Unternehmen zweierlei – Dokumentation und Schulungsnachweis. Im KlarComply-Abo ist beides enthalten: Ihr Dashboard erzeugt die Nachweise, Ihre Mitarbeitenden schulen sich selbst, und alles bleibt automatisch aktuell. Ein monatlicher Betrag, keine weiteren Kosten.

Neu ab 1. Oktober: die Datenschutz-Schulung mit prüfbarem Schulungsnachweis — im selben Abo. Ab Team Plus enthalten, für Starter und Team als Zusatzmodul (+19 bzw. +39 €/Monat, zwölf Monate Mindestlaufzeit, läuft mit dem Abo). Schon heute kostenlos: der DSB-Bedarfs-Check und sechs neue Datenschutz-Leitfäden.
PFLICHT 1 · UNTERNEHMEN

Die Dokumentation

KI-Inventar, interne Richtlinie, Transparenz-Umsetzung – die Akte, die ein Prüfer oder Geschäftskunde sehen will.

→ Im Abo: aus Ihrem Dashboard generiert & druckbar
PFLICHT 2 · MITARBEITENDE

Der Schulungsnachweis (Art. 4)

Jede:r Mitarbeitende, die/der KI nutzt, braucht nachweisbare KI-Kompetenz – diese Pflicht läuft bereits seit Februar 2025, Sie sind also nicht früh dran, sondern spät.

→ Im Abo: Online-Schulung + Zertifikat für alle Mitarbeitenden

So sieht der Nachweis aus: Beispiel-Zertifikat live prüfen →

Starter

Für kleine Teams · bis 10 Schulungsplätze
€49 / Monat
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    Jahreszahlung: 2 Monate geschenkt
    Beliebt

    Team

    Der Haupttarif · bis 20 Schulungsplätze
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      Team Plus

      Für wachsende Betriebe · bis 50 Schulungsplätze
      €199 / Monat
      12 Monate Mindestlaufzeit
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        Jahreszahlung: 2 Monate geschenkt

        Business

        Für größere Häuser · bis 100 Schulungsplätze
        €349 / Monat
        12 Monate Mindestlaufzeit
          Angebot in 24 h anfordern
          Jahreszahlung: 2 Monate geschenkt

          Eine Frage vor dem Abschluss? kontakt@​… — Antwort innerhalb von 24 Stunden, kein Verkaufsanruf.

          Plätze, nicht Firmengröße: Sie laden nur die Mitarbeitenden ein, die KI nutzen. Scheidet jemand aus, wird der Platz wieder frei — das Zertifikat behält die Person.

          Zählt das für unsere ISO-Zertifizierung?

          Ja — an einer Stelle, die Sie ohnehin pflegen müssen. ISO 9001 verlangt in Abschnitt 7.2 Kompetenznachweise, ISO 27001 ebenso. Ein Zertifikat mit öffentlich prüfbarer ID passt dort hinein, ohne dass Sie eine zweite Ablage aufmachen. Umgekehrt gilt: Ihr Auditor kommt jährlich, und KI-Nutzung ohne dokumentierte Regelung ist eine Feststellung, die er schreiben kann — ohne die KI-Verordnung überhaupt zu bemühen. Wer später auf ISO/IEC 42001 zugeht, die Norm für KI-Managementsysteme, hat mit Inventar, Richtlinie, Rollen und Schulungsnachweisen genau die Bausteine beisammen, die er dafür braucht.

          Ausführlich in den häufigen Fragen →

          Mehr als 100 Schulungsplätze?

          Ab dieser Größe sprechen wir vorher miteinander. Einrichtung, Rollen und die Frage, wer bei Ihnen die Nachweis-Akte führt, erledigt kein Klick auf „Kaufen“ — und wir wollen wissen, worauf wir uns einlassen, bevor die Rechnung läuft.

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          Zertifikatslehrgang: Ihr:e KI-Verantwortliche:r

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            Ersteinschätzung + Setup-Empfehlung innerhalb von 24 Stunden
            Einmal einrichten, dauerhaft sicher

            So funktioniert das Abo im Alltag – Ihr Aufwand: Minuten, nicht Tage

            Compliance ist kein Einmal-Projekt: neue Tools kommen dazu, Mitarbeitende wechseln, das Gesetz entwickelt sich weiter. Das KlarComply-Abo hält alles aktuell und nachweisbar – automatisch.

              12 Monate Mindestlaufzeit · Jahreszahlung: 2 Monate geschenkt · die Pflichterfüllung ist in jedem Tarif vollständig

              Was in welchem Tarif steckt

              Die ersten vier Zeilen sind überall gleich: Wer Starter bucht, erfüllt die Pflicht vollständig. Gestaffelt ist die Arbeit, die wir Ihnen darüber hinaus abnehmen.

              „In Vorbereitung“ heißt: angekündigt, noch nicht verfügbar. Wir schreiben es dazu, statt es zu verschweigen.

              Alle Leistungen im Detail erklärt →

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              Bis 100 Plätze buchen Sie oben direkt — vom Starter bis zum Business-Tarif. Darüber richten wir das Abo auf Ihre Größe aus — beantworten Sie dafür kurz diese Fragen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie per E-Mail eine Einschätzung Ihrer Ausgangslage und ein konkretes Angebot. Kein Verkaufsgespräch.

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              Danke für Ihre Anfrage! Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Ersteinschätzung und Setup-Empfehlung per E-Mail.

              Hinweis: Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen (B2B). Alle Materialien unterstützen Ihre eigene Compliance-Dokumentation und stellen keine Rechtsberatung dar.

              Im Abo enthalten

              Wir lesen die Gesetzestexte, damit Sie es nicht müssen

              Alle 14 Tage prüfen wir die amtlichen Quellen — das AI Office der EU-Kommission, die Umsetzungs-Zeitleiste zur Verordnung, die Aufsichtsbehörden in Deutschland und den Niederlanden. Ändert sich etwas, das Sie betrifft, erfahren Sie es von uns. Und zwar möglichst, bevor es gilt.

              • Nicht erst bei Inkrafttreten: Auch Vorhaben und Entwürfe melden wir, solange sie noch diskutiert werden
              • Jede Meldung mit Datum und Link zur Primärquelle — nachprüfbar, nicht behauptet
              • Im Abo zusätzlich: was konkret zu tun ist, per E-Mail, mit Kenntnisnahme-Protokoll für Ihre Nachweis-Akte
              Was sich bisher geändert hat →

              Die Übersicht ist frei zugänglich. Was Sie tun müssen und der Nachweis darüber gehören zum Abo — danach fragt ein Prüfer oder Geschäftskunde.

              So läuft es ab

              In vier Schritten von unklar zu nachweisbar.

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              Quick-Check

              Sie sehen in 2 Minuten, welche Pflichten Sie treffen und wo Ihre Lücken liegen. Kostenlos, ohne Anmeldung.

              2 MINUTEN
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              Abo starten & einrichten

              Tarif wählen, Firmendaten im Dashboard eintragen (genutzte Tools, Ansprechperson, Regeln) – in unter einer Stunde steht Ihre Nachweis-Basis.

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              03

              Team einladen

              Mitarbeitende per E-Mail einladen – sie durchlaufen die Online-Schulung in eigenem Tempo. Jede:r erhält ein Zertifikat mit Prüf-ID, Sie sehen den Stand live.

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              Aktuell bleiben

              Änderungen tragen Sie im Dashboard ein, Ihr Team bestätigt per Klick. Zertifikate erneuern sich jährlich automatisch – Ihr Nachweis bleibt dauerhaft prüffest.

              LAUFEND

              Sie sind Einzelperson, nicht Unternehmen?

              Das Zertifikat für Privatpersonen gibt es einzeln — mit derselben prüfbaren ID wie im Firmentarif.

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              Häufige Fragen

              Wir haben ChatGPT gefragt – die KI sagt, wegen des Omnibus bräuchten wir das gar nicht.
              Fragen Sie ruhig weiter, aber fragen Sie genauer. Allgemeine Fragen bekommen allgemeine Antworten, und die drehen sich meist um Hochrisiko-KI – die tatsächlich verschoben wurde und die Sie fast sicher nicht bauen. Stellen Sie stattdessen diese vier Fragen, wörtlich:

              1. „Gilt Artikel 4 der KI-Verordnung seit dem 2. Februar 2025 auch für Unternehmen, die KI nur nutzen?“
              2. „Steht Artikel 50 im Sanktionskatalog des Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung?“
              3. „Muss ein Unternehmen nach Artikel 32 DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen treffen, wenn Mitarbeitende personenbezogene Daten in KI-Tools eingeben?“
              4. „Verlangen Konzerne inzwischen KI-Compliance-Nachweise in Lieferantenfragebögen?“

              Viermal ja. Wir schreiben Ihnen diese Fragen auf, weil wir wissen, wie die Antworten ausgehen – ein Anbieter, dessen Argument eine Gegenprüfung nicht überlebt, würde Ihnen genau das nicht anbieten.
              Gibt es die Vorlagen auch einzeln — Inventar, Richtlinie, Transparenz-Hinweise?
              Ja, und ohne dass Sie etwas zahlen. Das Compliance-Kit enthält sieben Vorlagen in Word, Excel und PDF: KI-Inventar, Nutzungsrichtlinie, Transparenz-Bausteine, Schulungs- und Kompetenznachweis, Freigabeprozess für neue Werkzeuge, Fahrplan und Anwendungs-Leitfaden. Sie tragen Ihre E-Mail-Adresse ein und laden sofort herunter — keine Zahlung, keine Bestätigungsmail.

              Was die Vorlagen nicht leisten: Sie schulen niemanden, sie füllen sich nicht selbst aus, und sie halten sich nicht von allein aktuell. Genau dort fängt das Abo an — vorher nicht. Wir sagen Ihnen das lieber vorher, als Ihnen die Enttäuschung in zwei Wochen zu überlassen.
              Was macht KlarComply ausdrücklich nicht?
              Wir liefern die Dokumentation, nicht die rechtliche Einordnung. Nicht von uns kommt: die Prüfung, ob eine Pflicht Sie im Einzelfall trifft — etwa die Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung nach dem österreichischen NISG 2026 oder als Anbieter nach Art. 25 KI-VO —, die Einordnung eines konkreten Systems als Hochrisiko-KI, Vertragsgestaltung, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und alles Weitere, was eine Abwägung im Einzelfall verlangt. Ebenso wenig richten wir technische Sicherheitsmaßnahmen ein oder übernehmen Meldungen an Behörden.

              Dafür brauchen Sie eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Beratung — und dazu raten wir ausdrücklich, sobald eine dieser Fragen bei Ihnen ansteht. Wir sagen Ihnen die Grenze lieber vorher, als Ihnen etwas zu verkaufen, das wir nicht halten können.

              Was Sie von uns bekommen, ist der Teil, den jedes Unternehmen braucht und den niemand gern von Hand pflegt: Inventar, Richtlinie, Schulung mit Nachweis je Person, prüfbares Zertifikat und eine Akte, die Sie auf Knopfdruck vorlegen können.
              Gilt die KI-Verordnung in jedem Land gleich? Und was gilt, wenn wir grenzüberschreitend arbeiten?
              Die KI-Verordnung selbst gilt überall gleich. Sie ist eine Verordnung, keine Richtlinie — sie wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Es gibt also keinen Fall, in dem eine Pflicht in Deutschland greift und in den Niederlanden überflüssig wäre. Für ein Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern ist das die gute Nachricht: ein KI-Inventar, eine Richtlinie, ein Schulungsnachweis — nicht drei.

              Unterschiedlich ist alles daneben. Erstens die Zuständigkeit: Jeder Mitgliedstaat benennt seine eigene Marktaufsicht (in Deutschland seit dem KI-MIG vom Juli 2026 die Bundesnetzagentur, in den Niederlanden RDI und AP). Wer in mehreren Ländern verkauft, kann es mit mehreren Behörden zu tun bekommen — die Pflichten bleiben dieselben, nur der Ansprechpartner wechselt. Zweitens das angrenzende Recht, und da sind die Unterschiede erheblich: Mitbestimmung (Betriebsrat nach BetrVG in Deutschland, ondernemingsraad nach der WOR in den Niederlanden, anderswo teils gar kein Gremium), Beschäftigtendatenschutz über die Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO, Geheimnisschutz und die Haftung der Geschäftsleitung.

              Die Faustregel für grenzüberschreitende Betriebe: Für die KI-Verordnung reicht ein Satz Unterlagen. Beim angrenzenden Recht gilt das Recht des Beschäftigungsorts, nicht das Ihres Hauptsitzes — und praktisch fahren Sie am ruhigsten, wenn Sie sich an der strengsten Regelung unter Ihren Standorten orientieren. Eine Betriebsvereinbarung, die dem deutschen Standard genügt, ist in den Niederlanden selten zu wenig; umgekehrt schon.
              Wir sind ISO-zertifiziert (9001 / 27001 / 13485). Hilft uns das – oder wird es zum Problem?
              Beides. Ihr Managementsystem ist der einfachste Ort, an dem KI-Governance andockt: Kompetenz und Schulungsnachweis sind in ISO 9001 (Abschnitt 7.2) und ISO 27001 ohnehin gefordert, und ein KI-Werkzeug im Prozess ist eine Prozessänderung wie jede andere. Wer ein Inventar, eine Richtlinie und Schulungsnachweise vorlegen kann, hängt das in eine bestehende Struktur – nicht in ein leeres Blatt.

              Das Problem entsteht andersherum: Ihr Auditor kommt jährlich, und KI-Nutzung ohne dokumentierte Regelung ist eine Feststellung, die er schreiben kann, ohne die KI-Verordnung überhaupt zu bemühen. Für Unternehmen, die eine Zertifizierung tragen, ist der Audittermin deshalb meist der realistischere Anlass als jede Behörde. Wenn Sie perspektivisch auf ISO/IEC 42001 zugehen – die Norm für KI-Managementsysteme – sind Inventar, Richtlinie, Rollen und Schulungsnachweise genau die Bausteine, die Sie dafür ohnehin brauchen.
              Wir nutzen nur ChatGPT, Copilot & Co. – betrifft uns die KI-Verordnung überhaupt?
              Ja. Als beruflicher Nutzer sind Sie „Betreiber“ im Sinne der Verordnung – das ist keine Auslegungsfrage, sondern die Definition in Art. 3. Für Sie gilt die Kompetenzpflicht nach Art. 4 seit Februar 2025 und, sobald Sie KI nach außen sichtbar einsetzen, die Transparenzpflichten nach Art. 50. Der Aufwand ist überschaubar – das Problem ist nicht die Schwierigkeit, sondern dass fast niemand es getan hat und es deshalb im entscheidenden Moment fehlt.
              Verschieben sich die Fristen nicht ohnehin? (Stand nach dem Digital Omnibus)
              Was Sie betrifft, wurde nicht verschoben. Der „Digital Omnibus“ ist seit Juli 2026 in Kraft und hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben – das betrifft Unternehmen, die solche Systeme bauen. Unverändert geblieben sind: die Kompetenzpflicht nach Art. 4 (gilt seit Februar 2025), die Transparenzpflichten nach Art. 50 samt Bußgeldrahmen (in Kraft seit 2. August 2026) und der Start der nationalen Marktaufsicht am selben Tag. Kurz: Wer Hochrisiko-KI baut, hat Zeit gewonnen. Wer KI nur nutzt, hat nichts gewonnen.
              Der Omnibus hat Art. 4 abgeschwächt – brauchen wir die Schulung überhaupt noch?
              Vorweg das Zugeständnis, das Sie ohnehin herausfinden werden: Für Art. 4 allein gibt es keine eigene Geldbuße. Der Sanktionskatalog in Art. 99 Abs. 4 zählt abschließend auf, und Art. 4 steht nicht darin. Wer Ihnen mit „15 Millionen für fehlende Schulung“ kommt, hat das Gesetz nicht gelesen.

              Nur ändert das an Ihrer Lage wenig, denn die Schulung war nie das eigentliche Produkt. Was zählt, ist der Nachweis – und den verlangen drei Instanzen, die sich nicht für den Omnibus interessieren: Ihr Geschäftskunde im Lieferantenfragebogen, die Datenschutzaufsicht über Art. 32 DSGVO, sobald jemand Kundendaten in ein KI-Tool tippt, und im Schadensfall Ihre eigene Geschäftsleitung über die Organisationspflicht aus § 43 GmbHG. Die Pflicht selbst besteht übrigens fort – aus „sicherstellen“ wurde „fördern“, und wer nichts tut, fördert auch nichts.
              Ist Ihr Zertifikat staatlich anerkannt? Sie stellen es sich ja selbst aus.
              Nein — und das ist die richtige Antwort, nicht die peinliche. Für KI-Kompetenz nach Art. 4 gibt es keine Akkreditierung, keine anerkannte Prüfstelle und kein amtliches Siegel. Es existiert schlicht keine Stelle, die so etwas verleihen könnte; ein offizielles EU-Zertifikat für KI-Konformität gibt es nicht. Wer damit wirbt, verkauft Ihnen etwas, das es nicht gibt.

              Was die Verordnung verlangt, ist auch etwas anderes: Sie sollen Maßnahmen ergreifen und das belegen können. Genau dafür ist unser Zertifikat gebaut — es dokumentiert je Person, wann sie welche Inhalte bearbeitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen hat, mit einer ID, die jeder Dritte unter klarcomply.com/verify gegen unsere Datenbank prüfen kann. Das ist mehr, als ein PDF ohne Prüfmöglichkeit leisten kann, und genau das, wonach in Lieferantenfragebögen und bei Audits gefragt wird.

              Zur Einordnung, damit Sie uns nicht falsch verstehen: Wir sind keine staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle, keine Prüfstelle und keine Rechtsberatung. Wir bewerten nicht, ob Ihr Unternehmen die Verordnung einhält. Wir liefern die Schulung und den prüfbaren Beleg darüber.
              Was kostet ein Verstoß realistisch – als kleines oder mittleres Unternehmen?
              Der gesetzliche Rahmen reicht bis 15 Mio. € bzw. 3 % des Umsatzes, bei verbotenen Praktiken bis 35 Mio. € / 7 % – für KMU gilt jeweils der niedrigere Wert (Art. 99 Abs. 6). Ehrlicherweise: Behörden beginnen mit Anordnungen, nicht mit Höchstbußgeldern, und niemand sollte Ihnen Angst vor der Marktaufsicht machen. Der realistische Schaden sieht anders aus und kommt früher: eine Ausschreibung, an der Sie nicht teilnehmen dürfen, weil im Fragebogen ein Feld leer bleibt.
              Reicht eine einmalige Schulung der Mitarbeitenden?
              Das Gesetz schreibt keinen festen Turnus vor, verlangt aber ein „ausreichendes“, kontextangemessenes Kompetenzniveau. Der prüfsichere Standard ist: Grundschulung, jährliche Auffrischung und Onboarding neuer Mitarbeitender innerhalb der ersten Wochen – alles dokumentiert. Genau deshalb ist KlarComply ein Abo und kein Einmalkauf: Ein Nachweis von vorletztem Jahr überzeugt niemanden.
              Wie schnell sind wir startklar?
              Der Zugang entsteht unmittelbar nach dem Kauf – Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail, ohne Passwort. Die Firmendaten im Dashboard einzutragen dauert unter einer Stunde, danach steht Ihre Nachweis-Akte und ist druckbar. Ihre Mitarbeitenden brauchen für die Schulung je 35 bis 45 Minuten, in eigenem Tempo. Realistisch sind Sie am selben Tag auskunftsfähig und binnen einer Woche vollständig.
              Ist das Rechtsberatung?
              Nein. Wir liefern Compliance-Dokumentation, Vorlagen und Umsetzungsbegleitung. Unsere Materialien ersetzen keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls – bei Hochrisiko-Konstellationen empfehlen wir diese ausdrücklich zusätzlich.

              Offizielle Quellen zum Nachlesen

              Wenn die Frage kommt, ist der einzige Unterschied, ob Sie etwas zeigen können.

              Zwei Minuten Quick-Check zeigen Ihnen, wo Sie stehen. Der Rest ist ein Fahrplan – kein Drama.