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Art. 4 KI-VO · Muster-Anforderungen des Bundes · Gegenüberstellung

Woran man eine KI-Schulung misst, wenn das Gesetz keine Inhalte vorschreibt.

Art. 4 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) verlangt Kompetenz und sagt kein Wort darüber, was in einer Schulung stehen muss. Das ist bequem, solange niemand fragt — und unangenehm, sobald jemand fragt. Es gibt aber einen brauchbaren Maßstab: Der Bund hat für seine eigenen Behörden aufgeschrieben, was ein Schulungskonzept nach Art. 4 enthalten sollte. Diese Seite stellt unseren Kurs Punkt für Punkt daneben — mit den Stellen, an denen wir nichts liefern.

Grundlage: „Kompetenzaufbau gemäß Art. 4 AI Act (KI-VO)“, herausgegeben vom Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) am Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern, Stand der Linksammlung 26.09.2025.
Wichtig: Das Papier richtet sich an die Bundesverwaltung und ist für Unternehmen nicht verbindlich. Es ist keine Zertifizierung, keine Anerkennung und keine Empfehlung für uns — wir zitieren es als das, was es ist: der derzeit konkreteste öffentlich verfügbare Maßstab dafür, was „ausreichende KI-Kompetenz“ praktisch bedeutet.

Was das Gesetz verlangt — und was nicht

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der geltenden Fassung

Zwei Dinge stehen ausdrücklich nicht darin: eine Liste von Inhalten und ein Niveau, das erreicht werden müsste. Die Vorschrift verpflichtet Anbieter und Betreiber nach ihrem Wortlaut nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Was zu tun ist, hängt vom Einsatzzweck, vom Vorwissen und vom Risiko ab.

Was KI-Kompetenz überhaupt sein soll, definiert die Verordnung dagegen sehr wohl — in Art. 3 Nr. 56:

„die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“ Art. 3 Nr. 56 KI-VO

Der Bund leitet daraus für seine Behörden acht Punkte ab. Sie sind der Aufbau dieser Seite.

Die acht Muster-Anforderungen, daneben unser Kurs

Was das Papier verlangtWas unser Kurs dazu leistetAbdeckung
1 Ziele
Sachkundiger Einsatz, verantwortungsvoller Umgang, Verständnis für Funktionsweise, Risiken und Grenzen, Reaktionsfähigkeit bei Fehlverhalten der KI, Risikobeurteilung, Kenntnis der hauseigenen Regeln
Basis-Modul 1 (Warum diese Schulung), 2 (Wie KI funktioniert und wo sie irrt), 3 (Was nie in eine KI gehört), 6 (Praxis-Check). Die hauseigenen Regeln kommen aus Ihrem Dashboard: Was Sie dort als Richtlinie und Kennzeichnungsregel eintragen, erscheint in Modul 5 des Kurses Ihrer Mitarbeitenden. vollständig
2 Zielgruppen
Alle, die mit dem System zu tun haben, samt beauftragter Dienstleister. Differenzierung nach Anwendern, technischen Mitarbeitenden, Führungskräften sowie Recht und Compliance
Anwender: Basis-Kurs. Führungskräfte, Recht und Compliance: Aufbau-Lehrgang (Module 101 bis 109) mit Rolle, Rechtsrahmen, Haftung und Governance. teilweise — technische Vertiefung fehlt
3 Inhalte
Grundlagenwissen, rollenbezogene Einordnung (Anbieter oder Betreiber), Risikoeinordnung des Systems, zielgruppengerechte Differenzierung
Grundlagen: Basis 2 und 4. Anbieter oder Betreiber: Aufbau 101 und 105 (einschließlich Art. 25 — wann ein Betreiber selbst zum Anbieter wird). Risikoeinordnung: Aufbau 103 mit Anhang III als Arbeitsgrundlage. vollständig
4 Methodik
Interaktive eLearning-Module, Präsenz-Workshops oder Webinare, Fallstudien und Simulationen, Blended Learning, Abschlussquiz oder Zertifizierung zur Erfolgskontrolle
Interaktives eLearning mit Kontrollfragen je Modul und Abschlussquiz; Praxis-Szenarien in Basis-Modul 6 und in den Aufgaben des Aufbau-Lehrgangs. teilweise — keine Präsenzformate
5 Zeitpunkte und Wiederholung
Einführungsschulung vor dem erstmaligen Einsatz, regelmäßige Auffrischung (z. B. jährlich), Schulung bei Systemwechseln, Updates oder regulatorischen Änderungen, Vertiefung bei Hochrisiko-KI
Neue Mitarbeitende werden beim Onboarding eingeladen. Zertifikate sind ein Jahr gültig, danach wird nachgeschult. Bei Änderungen der Rechtslage stellen wir eine Mitteilung zu, deren Kenntnisnahme protokolliert wird. Hochrisiko-Vertiefung: Aufbau 103. vollständig
6 Dokumentation und Nachweis
Nachweis über Teilnahme und Inhalte, Dokumentation der Kompetenzstände, Nachvollziehbarkeit bei Audits und externen Prüfungen, Integration in Compliance-Management-Systeme
Genau das ist unser Produkt: Zertifikat je Person mit öffentlich prüfbarer ID, Teilnahmestand des gesamten Teams, protokollierte Kenntnisnahmen und eine druckbare Nachweis-Akte, die Inventar, Richtlinie, Zuständigkeit und Schulungsstand zusammenführt. vollständig
7 Einbindung in Organisationsprozesse
Onboarding und Fortbildung, Verbindung zu IT-Sicherheits- und Datenschutzschulungen, Zusammenarbeit mit Personalentwicklung, Feedbackkanäle
Onboarding über Einladungen, Feedback über den Support. Datenschutz und Geheimnisschutz sind inhaltlich verbunden (Basis 3, Aufbau 107) — eine eigene Datenschutz- oder IT-Sicherheitsschulung liefern wir nicht. teilweise
8 Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Rechtliche Folgen bei Vorfällen, die auf mangelnde KI-Kompetenz zurückgehen
Aufbau 102 (Sanktionskatalog des Art. 99 im Original — mit dem Hinweis, dass Art. 4 dort nicht steht) und 107 (Haftung der Geschäftsleitung, Geheimnisschutz, Produkthaftung ab 09.12.2026). vollständig
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Drei Sätze aus dem Papier, die man kennen sollte

Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben — ein Verzeichnis ist die Empfehlung

„Grundsätzlich ist ein Zertifikat nicht erforderlich, allerdings kann ein Verzeichnis zum Nachhalten der durchgeführten Schulungen sinnvoll sein: Nachweis über Teilnahme und Inhalte der Schulungen, Dokumentation der Kompetenzstände (z. B. Schulungspässe), Nachvollziehbarkeit bei Audits / externen Prüfungen, Integration in Compliance-Management-Systeme.“

Wer Ihnen ein Zertifikat als gesetzliche Pflicht verkauft, überzieht. Was zählt, ist das Verzeichnis dahinter — und dass es im Anlassfall vollständig ist.

Ein KI-Verantwortlicher ist nicht vorgeschrieben

„Es ist keine spezifische Governance Struktur, bspw. die Benennung eines KI-Verantwortlichen, vorgeschrieben, um die Anforderungen des Art. 4 AI Act zu erfüllen.“ Das Papier hält die Rolle aber für hilfreich und weist darauf hin, dass sie von bestehenden Beauftragten mitübernommen werden kann.

Wir haben deshalb unseren eigenen Quick-Check nachgeschärft: Die fehlende benannte Person steht dort jetzt als Empfehlung, nicht als Pflichtverstoß.

Kein Experten-Niveau — aber auch keine Gebrauchsanweisung

„An die Schulung wird insgesamt kein Experten-Niveau gestellt (‚ausreichende Kompetenz‘).“ Gleichzeitig: „Die Beachtung lediglich einer Gebrauchsanweisung des KI-Systems dürfte dabei regelmäßig nicht ausreichend sein.“

Damit ist der Korridor beschrieben, in dem sich eine vertretbare Schulung bewegt: mehr als das Handbuch, weniger als ein Studium. Eine halbe Stunde strukturierter Grundlagen plus dokumentierte Kontrollfragen liegt darin — ein Klickdurchlauf ohne Erfolgskontrolle nicht.

„Wiegt ein Zertifikat von TÜV oder IHK nicht mehr?“

Für die Pflicht aus Art. 4 KI-VO wiegt keines von beiden mehr — weil die Verordnung überhaupt kein Zertifikat verlangt. Das Papier von BeKI und BAköV hält ausdrücklich fest, dass ein Zertifikat grundsätzlich nicht erforderlich ist; die Empfehlung ist ein Verzeichnis der durchgeführten Schulungen. Nachweisen lässt sich damit, wer wann was gelernt hat — nicht, welches Logo auf dem Papier steht.

Mehr wiegt ein TÜV- oder IHK-Zertifikat genau dort, wo jemand ausdrücklich danach fragt:

Wenn das Ihr Fall ist, sagen wir Ihnen das und nennen Ihnen die Anbieter. Unser Kurs ersetzt ein akkreditiertes Personenzertifikat nicht — er kommt davor.

In allen übrigen Fällen ist der Unterschied nicht das Gewicht des Zertifikats, sondern die Rechnung dahinter: Kammer- und Seminarangebote werden pro Person bezahlt, unsere Tarife pro Unternehmen. Wer fünfzig Mitarbeitende schulen muss, zahlt beim Seminarweg fünfzigmal.

Wo wir nichts liefern

Vier Punkte aus dem Papier deckt unser Kurs nicht ab. Wenn einer davon auf Sie zutrifft, brauchen Sie dafür etwas anderes — und Sie sollten das wissen, bevor Sie bei uns kaufen.

Häufige Fragen

Was muss eine Schulung nach Art. 4 KI-VO inhaltlich abdecken?

Die Verordnung schreibt keine Inhalte vor. Ein Papier des Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung nennt als Muster-Anforderungen: Ziele, Zielgruppen, Inhalte (Grundlagenwissen, Rollenzuordnung Anbieter oder Betreiber, Risikoeinordnung, zielgruppengerechte Differenzierung), Methodik, Zeitpunkte und Wiederholung, Dokumentations- und Nachweispflichten, Einbindung in Organisationsprozesse sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Das Papier richtet sich an Bundesbehörden und ist für Unternehmen nicht verbindlich.

Braucht eine KI-Schulung ein Zertifikat?

Nein. Das Papier von BeKI und BAköV hält ausdrücklich fest, dass ein Zertifikat grundsätzlich nicht erforderlich ist, ein Verzeichnis zum Nachhalten der durchgeführten Schulungen aber sinnvoll sein kann: Nachweis über Teilnahme und Inhalte, Dokumentation der Kompetenzstände, Nachvollziehbarkeit bei Audits und externen Prüfungen.

Wie oft muss nach Art. 4 KI-VO geschult werden?

Die Verordnung nennt keine Frequenz. Die Muster-Anforderungen von BeKI und BAköV empfehlen eine Einführungsschulung vor dem erstmaligen Einsatz eines KI-Systems, regelmäßige Auffrischungsschulungen etwa jährlich, eine Schulung bei Systemwechseln, Updates oder regulatorischen Änderungen sowie Vertiefungsschulungen bei Hochrisiko-KI.

Muss ein KI-Verantwortlicher benannt werden?

Nein. Das Papier stellt ausdrücklich klar, dass keine spezifische Governance-Struktur vorgeschrieben ist, um die Anforderungen des Art. 4 KI-VO zu erfüllen. Ein KI-Beauftragter als Multiplikator kann die Leitung aber dabei unterstützen, ein ausreichendes Maß an Schulung sicherzustellen; die Rolle kann auch von bestehenden Beauftragten wahrgenommen werden.

Wiegt ein Zertifikat von TÜV oder IHK mehr als Ihres?

Für die Pflicht aus Art. 4 KI-VO wiegt keines von beiden mehr, weil die Verordnung überhaupt kein Zertifikat verlangt. Das Papier von BeKI und BAköV hält ausdrücklich fest, dass ein Zertifikat grundsätzlich nicht erforderlich ist; die Empfehlung ist ein Verzeichnis der durchgeführten Schulungen. Mehr wiegt ein TÜV- oder IHK-Zertifikat dort, wo jemand ausdrücklich danach fragt: in einer Ausschreibung, bei einem Konzernkunden oder für ein Berufsbild. Wenn das Ihr Fall ist, sagen wir Ihnen das und nennen Ihnen die Anbieter — unser Kurs ersetzt ein akkreditiertes Personenzertifikat nicht, er kommt davor.

Was daraus für Ihr Unternehmen folgt

Der Bund schreibt für seine eigenen Behörden auf, was er für ausreichend hält — und landet bei einem Verzeichnis mit Teilnahme, Inhalten, Kompetenzständen und Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen. Genau das ist die Sache, die niemand von Hand pflegen möchte und die im Anlassfall als Erstes fehlt.

KlarComply liefert die Schulung und das Verzeichnis dahinter: Zertifikat je Person mit prüfbarer ID, jährliche Auffrischung, protokollierte Kenntnisnahmen bei Rechtsänderungen, Nachweis-Akte auf Knopfdruck. Keine Anerkennung durch den Bund, keine Zertifizierung, keine Behauptung in diese Richtung — nur derselbe Maßstab, nachvollziehbar angelegt.

Der Einstieg dauert zwei Minuten: zehn Fragen zu Ihrem KI-Einsatz, ohne Anmeldung, mit ehrlichem Ergebnis.

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Den Kurs im Detail: Tarife und Inhalte · den Aufbau-Lehrgang: Zertifikatslehrgang

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Hinweise zur Umsetzung von Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 und stellt keine Rechtsberatung dar. Das zitierte Papier von BeKI und BAköV richtet sich an die Bundesverwaltung; für Unternehmen ist es nicht verbindlich und begründet keine Pflichten. Ob Ihre Maßnahmen im Einzelfall ausreichen, hängt von Einsatzzweck, Vorkenntnissen und Risiko ab und ist im Zweifel anwaltlich zu prüfen. Aus der Gegenüberstellung folgt keine Anerkennung, Zertifizierung oder Empfehlung durch die genannten Stellen.

Quellen: Art. 4 KI-VO · Art. 3 Nr. 56 (KI-Kompetenz) · Volltext auf EUR-Lex · EU-Kommission: AI Literacy — Fragen und Antworten zu Art. 4 · BAköV — Lernpfad Kompetenzaufbau KI