Ein neues Geschäftsfeld für Ihre KMU-Mandanten, ohne eigene Entwicklung.
Ihre Mandanten setzen KI ein. Wer zeigen kann, dass sein Team dafür geschult ist und klare Regeln hat, beantwortet die Fragen von Geschäftskunden und Auditoren gelassen. KlarComply liefert dafür die fertige Plattform: Kurs, Schulungsnachweis mit Prüf-ID und Nachweis-Akte. Sie bringen das Vertrauen Ihrer Mandanten mit, und verdienen wiederkehrend mit.
Registrierung ohne Termin, mit Anmeldelink per E-Mail. Demo ansehen · Schon Partner? Zum Login
- Kostenlos, keine Mindestabnahme
- Mandant zahlt KlarComply direkt
- Kein Aufpreis für Ihre Mandanten
- Partner-Dashboard mit Link und Provision
- Plattform, Updates und Support von KlarComply
- Keine eigene Software, kein Hosting
KI ist im Betrieb angekommen. Der Nachweis meistens nicht.
Kaum ein kleiner Betrieb weiß heute genau, wer welches KI-Werkzeug wofür nutzt, und wer dafür geschult ist.
KI wird längst genutzt
ChatGPT im Büro, Copilot in Microsoft 365, KI-Funktionen in Buchungs-, Kassen- und Branchensoftware. Oft ohne Freigabe, ohne Regeln und ohne Liste.
Art. 4 der KI-Verordnung
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI beruflich einsetzen, Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit dem Digital Omnibus (Juli 2026) ausdrücklich als Bemühenspflicht, ohne vorgeschriebenes Niveau.
Nachweis und Dokumentation fehlen
Gefragt wird danach von Geschäftskunden, etwa in Lieferantenfragebögen, Ausschreibungen und Audits. Dann zählt, was sich zeigen lässt: wer geschult ist, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Regeln gelten.
Eine eigene Geldbuße sieht die KI-Verordnung für Art. 4 nicht vor. Der Anlass für Ihre Mandanten ist Ordnung im eigenen Betrieb und ein Nachweis, der die Fragen ihrer Kunden beantwortet, kein Drohszenario.
Die Plattform steht. Sie müssen nichts entwickeln.
Alles, was Ihr Mandant für Schulung und Nachweis braucht, liegt in einem Konto. Sie empfehlen, KlarComply liefert und betreut.
Mitarbeiterkurs
Online-Kurs mit Erfolgskontrolle: KI im Betrieb, Pflichten nach der KI-Verordnung, Daten und Datenschutz, Kennzeichnung. Jede Person lernt im eigenen Tempo.
Schulungsnachweis mit Prüf-ID
Je Person ein Kompetenznachweis, zwölf Monate gültig. Geschäftskunden prüfen ihn selbst unter klarcomply.com/verify.
KI-Inventar
Welche KI-Werkzeuge im Betrieb freigegeben sind, von welchem Anbieter, wofür und mit welcher Risikoklasse.
Interne Regeln
Eine KI-Richtlinie für den Betrieb: was erlaubt ist, was nicht und wie KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Das Team bestätigt die Kenntnisnahme.
Nachweis-Akte
Verantwortlichkeit, Inventar, Schulungsnachweise, Kenntnisnahmen und Mitteilungen zur Rechtslage an einem Ort, vorzeigbar, wenn ein Kunde oder Auditor fragt.
DSGVO-Add-on
Datenschutz-Schulung mit eigenem Schulungsnachweis, dazu die Datenschutzangaben je Werkzeug im KI-Inventar.
Berater-Cockpit
Kennzahlen in VorbereitungIm Partner-Dashboard sehen Sie Ihre Mandanten, Ihren Link und Ihre Provision. Dazu kommen zusammengefasste Kennzahlen je Mandant, Schulungsstand, ablaufende Nachweise, offene Einrichtungsschritte, erst wenn der Mandant sie für Sie freigibt, und nie mit Namen einzelner Mitarbeitender. Demo ansehen
Erinnerungen vor Ablauf
KlarComply erinnert die Teilnehmenden 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf ihres Schulungsnachweises per E-Mail. Erinnerungen an Sie als Partner sind in Vorbereitung.
KlarComply ist ein Werkzeug für Schulung und Dokumentation. Es ist keine Rechtsanwaltskanzlei und ersetzt keine Rechtsberatung.
Tippgeber ab sofort. Wiederverkauf mit Pilotpartnern.
Die meisten Berater starten als Tippgeber: Sie empfehlen, Ihr Mandant bucht selbst, Sie erhalten eine laufende Provision.
Tippgeber
- Vergütung
- 30 % wiederkehrend auf die bezahlten Nettobeträge Ihrer Mandanten, solange sie zahlen.
- Wer zahlt
- Ihr Mandant bucht selbst und zahlt KlarComply im Voraus über Stripe, monatlich oder jährlich. Kein Inkasso und kein Ausfallrisiko für Sie.
- Preis für den Mandanten
- Listenpreis, ohne Partner-Aufpreis.
- Zuordnung
- Über Ihren persönlichen Link. Der Browser Ihres Mandanten merkt sich Ihre Kennung 90 Tage.
- Abrechnung
- Monatlich für den Vormonat, sichtbar im Partner-Dashboard. Sie stellen darüber eine Rechnung (oder wir vereinbaren das Gutschriftverfahren); die Auszahlung folgt binnen 14 Tagen per SEPA-Überweisung.
- Vertrag
- Partnervereinbarung, elektronisch im Dashboard unterzeichnet; mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.
- Ihre Rolle
- Sie empfehlen und beraten. Eigene Leistungen wie Workshops berechnen Sie selbst. Im Namen von KlarComply schließen Sie nichts ab und kassieren nichts.
Wiederverkauf (Reseller)
Für Berater, die KlarComply selbst an ihre Mandanten weiterberechnen möchten.
Pilotpartner auf Anfrage, Konditionen im persönlichen Gespräch.
Das Modell ist in Vorbereitung; wir starten mit einzelnen Pilotpartnern. Wählen Sie im Formular „Wiederverkauf“, dann sprechen wir darüber.
Sie kennen weitere Berater? Werben Sie sie als Multiplikator.
Ihr Multiplikator erhält 30 % auf seine Kunden wie jeder Partner. Sie erhalten zusätzlich 10 % auf dieselben bezahlten Nettobeträge, solange der Kunde zahlt, für jeden Partner, den Sie selbst direkt geworben haben. Eine Ebene, keine Kette: Wirbt Ihr Multiplikator seinerseits jemanden, erhält er darauf die 10 %, nicht Sie. So funktioniert das Multiplikatorenmodell
Was kann Ihr Mandantenstamm wert sein?
Tippgeber-Modell mit den aktuellen Listenpreisen. Ein eigenes Workshop-Honorar können Sie optional dazurechnen.
Ihre eigene Leistung: Sie vereinbaren und berechnen das Honorar selbst. KlarComply ist daran nicht beteiligt.
Rechnung: Mandanten × Listenpreis × 30 % = Ihre Provision im Monat, × 12 = im Jahr. Jahreszahler zählen mit dem niedrigeren Jahrespreis.
- Mandanten
- 20
- Tarif
- Team
- Listenpreis je Mandant und Monat
- 99 €
- Provisionssatz
- 30 %
- Anteil Jahreszahler
- 0 %
- Zum Vergleich: alle zahlen jährlich
- 5.940 €
- Workshop-Honorare, einmalig (Ihre Leistung)
- 0 €
- Erstes Jahr zusammen
- 0 €
Beispielrechnung auf Basis der Listenpreise, keine Verdienstzusage. Provision entsteht nur aus tatsächlich bezahlten Nettobeträgen der Ihnen zugeordneten Mandanten (nach Nachlässen; Zahlungsgebühren trägt KlarComply).
| Tarif | Schulungsplätze | Listenpreis je Monat |
|---|---|---|
| Starter | 10 | 49 € |
| Team | 20 | 99 € |
| Team Plus | 50 | 199 € |
| Business | 100 | 349 € |
Diese Preise zahlt Ihr Mandant an KlarComply, im Voraus über Stripe. Bei jährlicher Zahlung ist der Jahrespreis niedriger als zwölf Monatspreise.
In vier Schritten zum ersten Mandanten.
- StartenAls Tippgeber direkt im Partnerprogramm registrieren. Lieber erst sprechen oder Wiederverkauf? Gespräch unten anfragen.
- VereinbarenPartnervereinbarung elektronisch im Dashboard unterzeichnen und Ihren persönlichen Link erhalten.
- Mandanten ansprechenLink, Quick-Check (zehn Punkte, zwei Minuten, ohne Anmeldung) oder Demo teilen. Einführung oder Workshop bieten Sie auf Wunsch als eigene Leistung an.
- Laufend begleitenIhr Mandant bucht direkt. Schulungsnachweise werden jährlich aufgefrischt; Mandanten und Provision sehen Sie im Dashboard.
Schon Partner? Zum Login ins Partner-Dashboard
Was Berater uns vor dem Start fragen.
Wer zahlt, und wer stellt die Rechnung?
Ihr Mandant bucht KlarComply selbst und zahlt im Voraus über Stripe, monatlich oder jährlich. Die Rechnung kommt von KlarComply. Sie berechnen Ihrem Mandanten für KlarComply nichts; Ihre Provision rechnet KlarComply monatlich mit Ihnen ab.
Wer ist mein Vertragspartner und wie wird abgerechnet?
Ihr Vertragspartner ist der Betreiber von KlarComply; Name und Anschrift stehen im Impressum. Die Partnervereinbarung unterzeichnen Sie elektronisch im Partner-Dashboard.
Abgerechnet wird monatlich für den Vormonat; die Abrechnung erscheint im Dashboard. Darüber stellen Sie KlarComply eine Rechnung, oder wir vereinbaren das Gutschriftverfahren. Die Auszahlung folgt binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer Rechnung per SEPA-Überweisung; Beträge unter 50 € werden in den Folgemonat vorgetragen. Grundlage ist der tatsächlich bezahlte Nettobetrag Ihrer Mandanten nach Nachlässen; Zahlungsgebühren trägt KlarComply.
Welche Laufzeit haben meine Mandanten?
Das Firmen-Abo Ihres Mandanten hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Zusatzmodule wie das Datenschutz-Modul haben eine eigene Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Buchung. Bezahlt wird im Voraus über Stripe, monatlich oder jährlich.
Dazu kommt die Akten-Garantie: Richtet Ihr Mandant sein Unternehmen in den ersten 30 Tagen ein, Ansprechperson benennen, KI-Werkzeuge ins Inventar eintragen, interne Regeln hinterlegen, mindestens eine Person schulen, und liegt die Nachweis-Akte danach trotzdem nicht vollständig und druckbar vor, arbeitet KlarComply sie ohne Aufpreis mit ihm fertig. Gelingt auch das nicht, endet der Vertrag zum Monatsende, und alle bis dahin gezahlten Beiträge werden erstattet. Einzelheiten stehen in den AGB und bei der Akten-Garantie.
Ihre Provision läuft, solange Ihr Mandant zahlt. Erstattungen, auch aus der Akten-Garantie, mindern die Grundlage; bereits ausgezahlte Provision darauf wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
Was, wenn mein Mandant ohne meinen Link kauft?
Dann wird er Ihnen nicht automatisch zugeordnet. Die Zuordnung läuft über Ihren persönlichen Link: Der Browser Ihres Mandanten merkt sich Ihre Kennung 90 Tage ab dem letzten Aufruf. Bucht er auf einem anderen Gerät oder hat er die Kennung gelöscht, können Sie in begründeten Fällen eine nachträgliche Zuordnung beantragen, per E-Mail an kontakt@klarcomply.com. KlarComply entscheidet im Einzelfall und bestätigt eine Zuordnung per E-Mail. Ein Formular dafür gibt es im Partner-Dashboard derzeit nicht.
Unternehmen, die beim Aufruf Ihres Links schon Kunde sind oder in den zwölf Monaten davor Kunde waren, werden nicht zugeordnet. Am sichersten ist es, wenn Ihr Mandant über Ihren Link bucht.
Muss ich Vertrieb oder Support übernehmen?
Nein. Produkt, Onboarding, Plattform-Support und Abrechnung liegen bei KlarComply. Sie empfehlen und beraten, so viel Sie möchten. Eigene Leistungen, etwa einen Workshop oder die Begleitung der Einrichtung, vereinbaren und berechnen Sie selbst.
Wo liegen die Daten, und was sehe ich als Partner?
Die Daten Ihrer Mandanten speichert KlarComply ausschließlich in der EU (Datenbank bei Supabase, Rechenzentrum Frankfurt). Zu jedem Firmenkonto gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil des Abo-Vertrags (AVV ansehen).
Ohne Freigabe sehen Sie nur, was die Abrechnung Ihrer Provision braucht: Firmenname, Tarif, Vertragsstatus, Beginn und Ende der Laufzeit und Ihre Provision. Kennzahlen wie Schulungsstand oder ablaufende Nachweise zeigt das Berater-Cockpit erst, wenn eine Administratorin oder ein Administrator Ihres Mandanten sie ausdrücklich für Sie freigibt, nur als Summen, bei Teams unter fünf Personen nur als Gesamtstand, Abläufe nur als Monat. Namen, E-Mail-Adressen und Einzelergebnisse von Mitarbeitenden sehen Sie nie. Die Freigabe ist jederzeit widerrufbar und endet automatisch, wenn das Unternehmen einem anderen Partner zugeordnet wird oder Sie nicht mehr als Partner aktiv sind. Die Kennzahlen-Freigabe ist in Vorbereitung.
Was genau ist der Schulungsnachweis?
Ein Kompetenznachweis je Person: Er dokumentiert, wer wann welche Schulung mit Erfolgskontrolle abgeschlossen hat, trägt eine Prüf-ID und ist unter klarcomply.com/verify öffentlich prüfbar. Er gilt zwölf Monate. Für Art. 4 der KI-Verordnung gibt es keine Akkreditierung und keine anerkannte Prüfstelle; der Nachweis ist deshalb keine behördliche Anerkennung, sondern eine nachvollziehbare Dokumentation.
Ich bin Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer. Kann ich mitmachen?
Ja, aber meist nicht gegen Provision. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater gelten berufsrechtliche Grenzen für gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Steuerberatungsgesetz). Deshalb gibt es drei Wege, die ohne Vermittlungsprovision auskommen:
- Kanzlei-Zugang: KlarComply für das eigene Kanzleiteam kostenfrei.
- Mandantenvorteil: statt einer Provision ein Vorteil für Ihre Mandanten, ausgewiesen über Ihre Kanzlei (Form und Umfang im Gespräch).
- Honorar für eigene Leistung: Sie begleiten die Einrichtung beim Mandanten und berechnen das als Ihre Leistung.
Für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und andere Berufe mit Provisionsverbot oder Offenlegungspflicht gilt ebenso das eigene Berufsrecht zu Vermittlungsvergütungen. Die Partnervereinbarung sieht dafür eine Sonderregel vor: Sie bestätigen, dass die Vergütung mit Ihrem Berufsrecht vereinbar ist, oder wählen den Satz 0 %, eine Kooperation ohne Vergütung.
Welcher Weg passt, besprechen wir im Gespräch. Ob er mit Ihrem Berufsrecht vereinbar ist, entscheiden Sie, im Zweifel mit Ihrer Kammer. Das ist keine Rechtsberatung.
Kostet die Partnerschaft etwas?
Nein. Es gibt keine Teilnahmegebühr, keine Mindestabnahme und keine Pflicht, selbst Kunde zu sein.
Kann ich sofort starten, ohne Gespräch?
Ja. Als Tippgeber registrieren Sie sich direkt im Partnerprogramm unter klarcomply.com/partner/werden, mit Anmeldelink per E-Mail, ohne Termin. Das Formular auf dieser Seite ist für Berater, die vorher sprechen möchten oder sich für den Wiederverkauf interessieren.
Gibt es das Wiederverkaufsmodell schon?
Als Pilot. Wir sprechen es mit einzelnen Beratern ab, die KlarComply selbst an ihre Mandanten weiterberechnen möchten. Konditionen nennen wir im persönlichen Gespräch.
Bietet KlarComply Rechtsberatung?
Nein. KlarComply ist ein Werkzeug für Schulung und Dokumentation und keine Rechtsanwaltskanzlei. Auch als Partner bieten Sie KlarComply nicht als Rechtsberatung an; Ihre eigene Beratung bleibt Ihre Leistung.
Referenzen folgen
Erzählen Sie uns kurz von Ihren Mandanten.
Rund zwei Minuten. Wir melden uns per E-Mail und klären mit Ihnen, welches Modell passt.
- Kostenlos und unverbindlich
- Tippgeber sofort, Wiederverkauf als Pilot
- Vorab ansehen: die Demo mit fiktiven Mandanten
Nur als Tippgeber starten? Das geht ohne Gespräch: direkt registrieren. Schon registriert? Zum Partner-Dashboard