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Bußgelder nach der EU-KI-Verordnung: was Artikel 99 tatsächlich sagt

Kaum eine Vorschrift wird so oft falsch zitiert wie der Sanktionsartikel der KI-Verordnung. Die Zahlen stimmen meist, die Zuordnung fast nie. Hier steht der Katalog vollständig — einschließlich der Pflichten, für die es ausdrücklich keine Geldbuße gibt.

Der Aufbau: drei Rahmen, nicht einer

Artikel 99 der Verordnung staffelt die Geldbußen nach der Schwere des Verstoßes. Wer nur eine Zahl nennt, hat den Artikel nicht gelesen.

NormBetrifftRahmen
Art. 99 Abs. 3Verstoß gegen das Verbot bestimmter KI-Praktiken nach Artikel 5bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres
Art. 99 Abs. 4Verstoß gegen die dort abschließend genannten Pflichtenbis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Art. 99 Abs. 5Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte gegenüber Behördenbis 7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte — mit einer wichtigen Ausnahme, die gleich folgt.

Für KMU gilt stets der niedrigere Wert

Artikel 99 Absatz 6 stellt klar: Bei kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Start-ups entspricht jede Geldbuße dem in den Absätzen 3 bis 5 genannten Prozentsatz oder Betrag, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Praktisch heißt das: Ein Betrieb mit fünf Millionen Euro Umsatz sieht sich bei einem Verstoß gegen Artikel 50 nicht einem Rahmen von 15 Millionen Euro gegenüber, sondern von 3 Prozent — also 150.000 Euro. Das ist immer noch viel. Es ist aber ein anderer Satz als der, mit dem geworben wird.

Absatz 4 im Wortlaut der Verweisungen

Dies ist der Kern des Artikels und zugleich die Stelle, an der die meisten Darstellungen ungenau werden. Absatz 4 zählt abschließend auf, welche Pflichten mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bewehrt sind:

BuchstabeNormWorum es gehtTrifft wen
aArt. 16Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-SystemenAnbieter
bArt. 22Pflichten der BevollmächtigtenBevollmächtigte
cArt. 23Pflichten der EinführerEinführer
dArt. 24Pflichten der HändlerHändler
eArt. 26Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-SystemenBetreiber
fArt. 31, 33 Abs. 1, 3 und 4, Art. 34Anforderungen an notifizierte Stellennotifizierte Stellen
gArt. 50Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiberauch normale Anwenderbetriebe

Für ein Unternehmen, das KI nutzt und nicht entwickelt, sind damit genau zwei Buchstaben relevant: e, sobald ein Hochrisiko-System im Einsatz ist, und g für die Transparenzpflichten. Alles Übrige adressiert Rollen entlang der Lieferkette, die im Mittelstand selten vorkommen.

Artikel 4 steht nicht im Katalog

Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 — die sogenannte Schulungspflicht — ist in Artikel 99 Absatz 4 nicht genannt. Die Aufzählung ist abschließend. Für einen Verstoß allein gegen Artikel 4 sieht die Verordnung damit keine eigene Geldbuße vor.

Das ist keine Auslegungsfrage, sondern Lesearbeit: Der Katalog nennt die Artikel 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 ist nicht dabei. Sie können das im amtlichen Text nachschlagen, der unten verlinkt ist — und wir empfehlen ausdrücklich, es zu tun.

Wer mit „bis zu 15 Millionen Euro für fehlende KI-Schulungen“ wirbt, zitiert einen Rahmen, der für andere Pflichten gilt. Warum Schulung dennoch sinnvoll und rechtlich relevant ist — über Artikel 32 DSGVO und die Organhaftung —, steht unter KI-Schulungspflicht.

Die Sonderregeln daneben

Wie ein Bußgeld bemessen wird

Artikel 99 Absatz 7 nennt die Kriterien, die die Behörde zu berücksichtigen hat. Sie sind der eigentliche Hebel, weil sie zwischen Rahmen und tatsächlicher Höhe stehen:

Zwei dieser Punkte kann jeder Betrieb aktiv beeinflussen: die Zusammenarbeit und den Grad des Verschuldens. Wer eine dokumentierte Einstufung, eine Richtlinie und einen Schulungsnachweis vorlegt, argumentiert gegen Vorsatz und für Kooperation — beides senkt die Bemessung erheblich. Das ist der praktische Wert von Dokumentation, unabhängig vom Rahmen.

Wer haftet — und wofür

Nach der KI-Verordnung

Adressat ist das Unternehmen als Rechtsträger, nicht die einzelne Person. Eine persönliche Geldbuße gegen eine benannte KI-Verantwortliche sieht die Verordnung nicht vor.

Im Innenverhältnis

Hier verschiebt sich das Bild. Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 43 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden; für Vorstände gilt § 93 AktG entsprechend. Wer KI einsetzen lässt, ohne Regeln aufzustellen, Zuständigkeiten zu klären und Einhaltung zu überwachen, riskiert den Vorwurf des Organisationsverschuldens — mit Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft.

§ 130 OWiG

Die Vorschrift sanktioniert die Verletzung der Aufsichtspflicht im Betrieb. Sie wird in Marketingtexten regelmäßig mit einem Betrag von „bis zu einer Million Euro“ zitiert. Das ist in diesem Zusammenhang irreführend: Dieser erhöhte Rahmen setzt voraus, dass die zugrunde liegende Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist. Verstöße gegen die KI-Verordnung und die DSGVO sind das nicht — sie sind Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise unionsrechtlich sanktionierte Verstöße. Nennen Sie die Norm, wenn Sie sie brauchen, aber nicht diese Zahl.

Warum die kolportierten Zahlen meist falsch sind

Drei Fehler wiederholen sich:

  1. Der 35-Millionen-Rahmen wird auf alles bezogen. Er gilt ausschließlich für verbotene Praktiken nach Artikel 5 — Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und die übrigen Tatbestände des Katalogs. Für Transparenzverstöße gilt er nicht.
  2. Der 15-Millionen-Rahmen wird auf Artikel 4 bezogen. Artikel 4 steht nicht im Katalog des Absatzes 4. Der Rahmen gilt für die dort genannten Artikel.
  3. Absatz 6 wird weggelassen. Für KMU gilt stets der niedrigere Wert. Wer einem Betrieb mit fünf Millionen Umsatz 15 Millionen Euro vorrechnet, unterschlägt eine Norm, die ausdrücklich zu seinen Gunsten geschrieben wurde.

Wer vollstreckt, und wie läuft das ab?

Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle vorgesehen; sie betreibt bereits einen KI-Service-Desk für kleine und mittlere Unternehmen. Die abschließende nationale Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Verfahren war zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht in allen Punkten geregelt — prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich auf Zuständigkeiten verlassen.

Realistischer Ablauf: Eine Behörde beginnt nicht mit einer Geldbuße, sondern mit einem Auskunftsersuchen. Darauf folgen bei Bedarf eine Anordnung zur Abhilfe mit Frist und erst danach Sanktionen. Wer beim Auskunftsersuchen liefern kann, ist in aller Regel durch.

Beachten Sie dabei Artikel 99 Absatz 5: Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte sind selbst bußgeldbewehrt. Eine unbeantwortete Frage ist besser als eine ausgedachte Antwort.

Die Risiken, die tatsächlich eher eintreten

Wer nach dem realen finanziellen Risiko fragt, findet es meist nicht bei Artikel 99.

RisikoGrundlagePraktische Häufigkeit
Verlorene AufträgeLieferantenfragebogen ohne Nachweishoch — siehe KI-Lieferantenfragebogen
Datenschutz-BußgeldArt. 83 DSGVO, u. a. wegen Art. 28 und 32mittel — reale Verfahren existieren seit Jahren
Verlust des Geheimnisschutzes§ 2 GeschGehGmittel — Details hier
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungirreführende Angaben, unterlassene Kennzeichnungsteigend seit August 2026
ProdukthaftungRichtlinie (EU) 2024/2853, Umsetzung bis 09.12.2026künftig — Software und KI gelten als Produkte
VertragsstrafenZusagen aus Rahmenverträgenmittel — oft übersehen

Vier Prüffragen an jede Bußgeldbehauptung

Wenn Ihnen jemand eine Zahl nennt — in einer Werbemail, einem Webinar oder einem Angebot —, stellen Sie diese vier Fragen. Sie klären den Sachverhalt in zwei Minuten:

  1. Welcher Absatz des Artikels 99? Absatz 3, 4 oder 5? Ohne diese Angabe ist die Zahl nicht zuzuordnen.
  2. Welche Norm ist verletzt? Bei Absatz 4 muss die Norm im Katalog stehen. Fragen Sie nach dem Buchstaben.
  3. Wurde Absatz 6 berücksichtigt? Für KMU gilt der niedrigere Wert. Wer das weglässt, rechnet mit einer Zahl, die für Sie nicht gilt.
  4. Anbieter oder Betreiber? Die meisten Positionen im Katalog treffen Rollen entlang der Lieferkette, nicht den Anwenderbetrieb.

Sie können diese Prüfung auch einer KI stellen. Fragen Sie wörtlich: „Nennt Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 den Artikel 4 dieser Verordnung?“ Die Antwort ist Nein, und Sie brauchen dafür weder uns noch einen Berater. Dass wir Ihnen diese Frage aufschreiben, ist Absicht.

Was Sie daraus machen sollten

  1. Artikel 50 zuerst. Es ist die einzige Pflicht, die Anwenderbetriebe unmittelbar bußgeldbewehrt trifft, seit dem 2. August 2026 gilt und in einer halben Stunde erledigt ist. Kostenlose Kennzeichen finden Sie unter KI-Kennzeichen, die Reichweite der Pflicht unter Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
  2. Artikel 5 prüfen. Der einzige Punkt mit dem höchsten Rahmen, der im Mittelstand vorkommt, ist Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Prüfen Sie, ob ein eingesetztes Werkzeug so etwas anbietet, und dokumentieren Sie die Abschaltung.
  3. Hochrisiko einstufen. Wer unter Artikel 26 fällt, ist über Buchstabe e im Katalog. Die Pflichten gelten ab Dezember 2027, die Einstufung sollte heute stehen — siehe Risikoklassen einstufen.
  4. Dokumentieren. Nicht wegen des Rahmens, sondern wegen der Bemessungskriterien in Absatz 7.

Welche dieser Punkte bei Ihnen offen sind, zeigt der kostenlose Quick-Check in zwei Minuten — ohne Anmeldung und mit ehrlichem Ergebnis.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Bußgelder nach dem EU AI Act?

Es gibt drei Rahmen. Verbotene Praktiken nach Artikel 5: bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die in Artikel 99 Absatz 4 abschließend genannten Pflichten, darunter Artikel 50: bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Falsche Auskünfte gegenüber Behörden: bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.

Gibt es ein Bußgeld für fehlende KI-Schulungen nach Artikel 4?

Nein. Artikel 99 Absatz 4 zählt die bußgeldbewehrten Pflichten abschließend auf und nennt die Artikel 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 ist nicht darunter. Für einen Verstoß allein gegen die KI-Kompetenzpflicht sieht die Verordnung keine eigene Geldbuße vor.

Gilt für kleine Unternehmen ein niedrigerer Rahmen?

Ja. Nach Artikel 99 Absatz 6 gilt für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups stets der niedrigere der beiden Werte — also der Prozentsatz, wenn er unter dem absoluten Betrag liegt. Bei fünf Millionen Euro Umsatz bedeutet das für Artikel-50-Verstöße einen Rahmen von 150.000 Euro statt 15 Millionen.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

Nicht nach der KI-Verordnung — dort ist das Unternehmen Adressat. Im Innenverhältnis gilt § 43 GmbHG beziehungsweise § 93 AktG: Wer KI einsetzen lässt, ohne Regeln, Zuständigkeiten und Kontrolle zu organisieren, riskiert den Vorwurf des Organisationsverschuldens. Zusätzlich knüpft § 130 OWiG an die Verletzung der Aufsichtspflicht an.

Stimmt es, dass nach § 130 OWiG bis zu einer Million Euro drohen?

In diesem Zusammenhang nicht. Der erhöhte Rahmen des § 130 OWiG setzt voraus, dass die zugrunde liegende Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist. Verstöße gegen die KI-Verordnung und die DSGVO sind das nicht. Die Norm bleibt einschlägig, die Zahl ist es nicht.

Was passiert, wenn eine Behörde bei uns nachfragt?

Realistisch beginnt es mit einem Auskunftsersuchen, dann folgt bei Bedarf eine Anordnung zur Abhilfe mit Frist, erst danach kommen Sanktionen in Betracht. Wer beim Auskunftsersuchen liefern kann, ist in aller Regel durch. Achten Sie darauf, dass falsche oder unvollständige Auskünfte nach Artikel 99 Absatz 5 selbst bußgeldbewehrt sind.

Welche Pflichten sind für reine Anwenderbetriebe bußgeldbewehrt?

Zwei: Artikel 50 (Transparenzpflichten) über Buchstabe g und Artikel 26 (Betreiberpflichten bei Hochrisiko-Systemen) über Buchstabe e. Hinzu kommt Artikel 5, das Verbot bestimmter Praktiken, mit dem höchsten Rahmen — im Mittelstand vor allem relevant beim Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

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Weiterlesen KI-Schulungspflicht → KI-Inventar erstellen → Kennzeichnungspflicht (Art. 50) → EU AI Act für KMU → KI-Richtlinie schreiben → KI-Verantwortliche:r benennen → ChatGPT im Unternehmen → Freigabeprozess für KI-Tools → Schatten-KI aufdecken → KI und Betriebsrat → Risikoklassen einstufen → KI-Lieferantenfragebogen → Kundendaten im KI-Tool → Geschäftsgeheimnisse und KI →
Quellen:
Artikel 99 KI-VO — Sanktionen im Wortlaut
Artikel 5 KI-VO — verbotene Praktiken
Artikel 50 KI-VO — Transparenzpflichten
Verordnung (EU) 2024/1689 — amtlicher Volltext, EUR-Lex
Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte
KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur
Fachlich geprüft am 2. August 2026 · Stand nach dem Digital Omnibus · Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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