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EU AI Act für KMU: der Fahrplan ohne Beratungsprojekt

Die EU-KI-Verordnung (EU AI Act) kennt keine Mitarbeiterschwelle: Sie unterscheidet nach Rolle und Risiko, nicht nach Größe. Wer KI-Werkzeuge nur einsetzt, ist Betreiber, und dieser Pflichtenkatalog ist überschaubar. Zum Anbieter mit deutlich mehr Pflichten werden Sie erst, wenn Sie ein System unter eigenem Namen anbieten oder wesentlich verändern — etwa einen Chatbot mit eigenem Branding.

Von , Gründer von KlarComply · Fachlich geprüft am

Infografik: Die KI-Verordnung für KMU: zwei Pflichten, kein Drama — Was kleine und mittlere Unternehmen wirklich betrifft — und was nicht.
Die Kernaussagen dieses Artikels als Grafik — gern teilen oder herunterladen.

Sind Sie überhaupt betroffen?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja — aber vermutlich weniger, als Sie befürchten. Die Verordnung kennt keine Mitarbeiterschwelle; sie unterscheidet nach Rolle und Risiko, nicht nach Größe.

Entscheidend ist Ihre Rolle. Wer KI-Werkzeuge nur einsetzt, ist Betreiber. Für Betreiber ist der Pflichtenkatalog überschaubar. Zum Anbieter mit deutlich mehr Pflichten werden Sie erst, wenn Sie ein System unter eigenem Namen anbieten oder es wesentlich verändern — etwa einen Chatbot mit eigenem Branding auf die Website setzen.

Die Fristen — Stand nach dem Digital Omnibus

Der Digital Omnibus wurde am 29. Juni 2026 endgültig angenommen und ist im Juli 2026 in Kraft getreten. Er ist geltendes Recht, keine Ankündigung.

DatumWas gilt
02.02.2025Verbotene Praktiken (Art. 5) · KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)
02.08.2025Pflichten für Allzweck-KI-Modelle, Governance, nationale Sanktionsregeln
02.08.2026Transparenzpflichten (Art. 50) · nationale Marktaufsicht nimmt Arbeit auf
02.12.2026Art. 50 Abs. 2 auch für Altsysteme · neue Verbotstatbestände
09.12.2026Umsetzungsfrist der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (Software und KI gelten als Produkte)
02.12.2027Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme — verschoben
02.08.2028Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten — verschoben

Die Kurzfassung: Wer Hochrisiko-KI baut, hat Zeit gewonnen. Wer KI nur nutzt, ist längst dran.

Was Betreiber konkret tun müssen

  1. Kompetenz fördern (Art. 4) — Grundschulung für alle, die KI nutzen, dokumentiert
  2. Transparenz herstellen (Art. 50) — Chatbots kennzeichnen, KI-Bilder kennzeichnen, Freigabeprozess für Texte
  3. Verbotene Praktiken vermeiden (Art. 5) — für KMU vor allem relevant: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist untersagt
  4. Übersicht behalten — ein KI-Inventar, ohne das keine der anderen Pflichten erfüllbar ist

Alles Weitere — Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Registrierung — betrifft Anbieter und Hochrisiko-Systeme, also die wenigsten Mittelständler.

Die zwei Fälle, bei denen KMU doch in den Hochrisiko-Bereich geraten

Von den acht Bereichen des Anhangs III sind für den Mittelstand praktisch nur zwei relevant:

Wenn Sie so etwas einsetzen: dokumentieren, an die Geschäftsführung eskalieren und anwaltlich prüfen lassen. Die Frist Dezember 2027 verschafft Ihnen Zeit, aber die Einstufung sollte jetzt stehen.

Wer kontrolliert, und wie läuft das ab?

Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur vorgesehen, die seit Juli 2025 einen KI-Service-Desk speziell für kleine und mittlere Unternehmen betreibt — inklusive eines kostenlosen interaktiven Kompasses zur Risikoeinstufung.

Realistisch beginnen Behörden nicht mit Bußgeldern, sondern mit einem Auskunftsersuchen und einer Anordnung zur Abhilfe. Wer dann liefern kann, ist durch.

Der Anlass muss kein Amt sein: Es kann auch der Lieferantenfragebogen eines Geschäftskunden sein. Fünf Fragen kehren dort erfahrungsgemäß wieder — nach dem Verzeichnis der KI-Systeme, der internen Richtlinie, dem Schulungsstand, der verantwortlichen Person und dem Einsatz von Hochrisiko-Systemen.

Der Aufwand, ehrlich beziffert

Für ein Unternehmen mit fünfzig Mitarbeitenden, das KI nur nutzt:

Das ist der realistische Rahmen. Wer Ihnen ein sechsstelliges Beratungsprojekt verkaufen will, redet über eine andere Unternehmensgröße.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Unternehmen?

Ja. Es gibt keine Mitarbeiterschwelle. Die Verordnung unterscheidet nach Rolle und Risiko, nicht nach Größe. Für reine Anwenderunternehmen ist der Pflichtenkatalog allerdings überschaubar.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Betreiber nutzen ein KI-System im beruflichen Kontext — das trifft auf die meisten Unternehmen zu. Anbieter entwickeln ein System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Wer ein zugekauftes System unter eigener Marke anbietet oder wesentlich verändert, wird rechtlich zum Anbieter.

Wurden die Fristen verschoben?

Teilweise. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben. Der 2. August 2026 für die Transparenzpflichten und den Start der Marktaufsicht blieb unverändert.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rolle nicht — anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es keine Bestellpflicht. Praktisch ist sie Standard geworden, weil die Pflichten das Unternehmen treffen und ohne benannte Person niemand sie erfüllt.

Wie viel Zeit kostet die Umsetzung?

Für einen Betrieb mit rund fünfzig Mitarbeitenden: ein halber bis ein Tag Ersteinrichtung, etwa 40 bis 50 Minuten Schulung pro Person und laufend zwei bis sechs Stunden im Monat.

Wo steht Ihr Unternehmen?

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Quellen:
Verordnung (EU) 2024/1689 — amtlicher Volltext
KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur (für KMU)
KI-Kompass — interaktive Einstufungshilfe der Bundesnetzagentur
EU-Kommission — Rechtsrahmen für KI
Fachlich geprüft am 2. August 2026 · Stand nach dem Digital Omnibus · Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.