KlarComply
Sprache:DE
StartWissen › Risikoklassen einstufen

KI-Risikoklassen: wie Sie ein konkretes Werkzeug richtig einordnen

Die Verordnung regelt nicht Technik, sondern Verwendung. Deshalb hat kein Werkzeug „eine“ Risikoklasse — dasselbe Sprachmodell kann für Textentwürfe unkritisch und für die Vorsortierung von Bewerbungen Hochrisiko sein. Hier steht, wie Sie das für Ihren Fall sauber entscheiden und begründen.

Die vier Stufen im Überblick

Die Verordnung arbeitet mit einem abgestuften Ansatz. Je höher das Risiko für Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit, desto strenger die Pflichten.

StufeRechtsgrundlageFolge
VerbotenArtikel 5Einsatz unzulässig. Höchster Bußgeldrahmen: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
HochrisikoArtikel 6 in Verbindung mit Anhang I und Anhang IIIUmfangreiche Pflichten für Anbieter, begrenzte für Betreiber. Geltung ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028
TransparenzpflichtArtikel 50Offenlegung gegenüber Nutzern und Öffentlichkeit. Gilt seit dem 2. August 2026
Minimales RisikoKeine besonderen Pflichten aus der Verordnung. Datenschutz, Urheberrecht und Vertragsrecht gelten weiter

Wichtig für die Einordnung: Die Stufen schließen einander nicht aus. Ein Hochrisiko-System kann zusätzlich transparenzpflichtig sein. Und ein System mit minimalem Risiko nach der KI-Verordnung kann datenschutzrechtlich sehr wohl heikel sein.

Stufe 1: Verbotene Praktiken (Artikel 5)

Die meisten der acht Verbotstatbestände zielen auf staatliches Handeln oder auf Anwendungen, die im Mittelstand nicht vorkommen: Social Scoring, unterschwellige Beeinflussung, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern, vorhersagende Polizeiarbeit.

Der eine Tatbestand, der KMU tatsächlich trifft

Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist untersagt — mit engen Ausnahmen für medizinische Zwecke und Sicherheitsgründe. Das betrifft mehr Produkte, als man denkt: Analyse der Stimmlage in der Telefonie, Auswertung von Gesichtsausdrücken in Videointerviews, „Stimmungsanalyse“ von Beschäftigten in Kollaborationswerkzeugen.

Wenn ein Anbieter Ihnen so etwas als Zusatzfunktion anbietet: nicht aktivieren, und die Ablehnung dokumentieren. Dieser Punkt ist bußgeldbewehrt mit dem höchsten Rahmen der Verordnung.

Stufe 2: Hochrisiko — Anhang I und Anhang III

Zwei Wege führen in diese Stufe.

Weg A (Anhang I): Die KI ist Sicherheitsbauteil eines Produkts, das nach EU-Harmonisierungsrecht einer Konformitätsbewertung unterliegt — Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge, Spielzeug, Druckgeräte und weitere. Wer solche Produkte herstellt, sollte diesen Weg mit seiner Benannten Stelle klären.

Weg B (Anhang III): Der praktisch häufigere. Anhang III führt acht Bereiche auf:

  1. Biometrie (soweit zulässig)
  2. Kritische Infrastruktur
  3. Allgemeine und berufliche Bildung
  4. Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit
  5. Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten, einschließlich Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung
  6. Strafverfolgung
  7. Migration, Asyl und Grenzkontrolle
  8. Rechtspflege und demokratische Prozesse

Für den Mittelstand sind praktisch nur die Nummern 4 und 5 relevant. Alles andere betrifft Behörden, Banken, Versicherungen oder Betreiber kritischer Infrastruktur.

Nummer 4 ist die Falle

Erfasst sind unter anderem Systeme zur Personalauswahl, insbesondere zur gezielten Schaltung von Stellenanzeigen, zur Analyse und Filterung von Bewerbungen und zur Bewertung von Bewerbern; ferner Systeme für Entscheidungen über Beförderung und Kündigung, für die Zuweisung von Aufgaben und für die Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten.

Der häufigste Irrtum lautet: „Am Ende entscheidet ein Mensch, also ist es unkritisch.“ Das trägt nicht. Wer aus zweihundert Bewerbungen zwanzig vorsortiert, prägt die Entscheidung. Genau diese Vorsortierung ist gemeint.

Die Ausnahmen nach Artikel 6 Absatz 3

Ein System, das unter Anhang III fällt, gilt ausnahmsweise nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte birgt, weil es

Ausgenommen von der Ausnahme: Führt das System ein Profiling natürlicher Personen durch, bleibt es stets hochriskant. Wer sich auf eine der vier Ausnahmen stützt, muss die Einschätzung zudem dokumentieren — das ist keine stillschweigende Befreiung.

Ehrlich gesagt: Diese Ausnahmen sind eng, und die Abgrenzung ist im Einzelfall umstritten. Eine Bewerbungssoftware, die Kandidaten nach Passung sortiert, fällt nach hier vertretener Auffassung nicht darunter, weil sie die menschliche Bewertung sehr wohl beeinflusst. Wer sich auf eine Ausnahme stützen möchte, sollte das anwaltlich absichern.

Stufe 3: Transparenzpflichten (Artikel 50)

Diese Stufe ist die einzige, die Anwenderbetriebe seit dem 2. August 2026 unmittelbar und sichtbar trifft. Erfasst sind Systeme, die mit Menschen interagieren, Inhalte erzeugen oder Deepfakes produzieren. Für Betreiber ist vor allem Artikel 50 Absatz 4 Satz 1 einschlägig: die Offenlegung von Deepfakes.

Die Einzelheiten — wer welchen Absatz erfüllen muss, was ein Deepfake im Sinne von Artikel 3 Nummer 60 ist und warum normale Marketingtexte nicht kennzeichnungspflichtig sind — stehen unter Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50. Fertige Kennzeichen in drei Sprachen finden Sie kostenlos unter KI-Kennzeichen.

Stufe 4: Minimales Risiko

Hier landet die große Mehrheit der Werkzeuge im Büroalltag: Rechtschreib- und Grammatikhilfe, Übersetzung, Zusammenfassung, Ideensammlung, Terminvorschläge, Bildbearbeitung ohne Personenbezug. Aus der KI-Verordnung folgen daraus keine besonderen Pflichten — abgesehen von der allgemeinen Kompetenzpflicht aus Artikel 4, die für jeden KI-Einsatz gilt.

Das heißt nicht „unkritisch“. Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisschutz und Vertragspflichten gelten unabhängig von der Risikoklasse weiter.

Die Prüfung in fünf Schritten

  1. Zweck präzise beschreiben. Nicht „Textarbeit“, sondern „Vorsortierung eingehender Bewerbungen nach Passung zum Anforderungsprofil“. Die Klasse hängt am Zweck, deshalb entscheidet die Genauigkeit dieses Satzes über alles Weitere.
  2. Artikel 5 prüfen. Liegt eine verbotene Praxis vor? Insbesondere Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Wenn ja: Ende der Prüfung, nicht einsetzen.
  3. Anhang III prüfen. Fällt der Zweck in einen der acht Bereiche? Für KMU sind Nummer 4 und 5 die relevanten.
  4. Bei Treffer: Artikel 6 Absatz 3 prüfen. Greift eine der vier Ausnahmen — und findet kein Profiling statt? Ergebnis dokumentieren, unabhängig davon, wie es ausfällt.
  5. Artikel 50 prüfen. Interagiert das System mit Menschen oder erzeugt es Inhalte für die Öffentlichkeit? Dann kommen Transparenzpflichten hinzu — zusätzlich, nicht anstelle.

Für die Schritte 3 bis 5 stellt die Bundesnetzagentur einen kostenlosen interaktiven KI-Kompass bereit. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung, ist aber ein guter Gegencheck für die eigene Einschätzung.

Was Sie dokumentieren — und was allein zählt

Nicht die Klasse ist der Nachweis, sondern die Begründung. Vier Zeilen genügen:

„Werkzeug: [Name]. Zweck: [ein präziser Satz]. Geprüft am [Datum] anhand Artikel 5, Anhang III und Artikel 50. Ergebnis: [Klasse], weil [Begründung in einem Satz]. Nächste Überprüfung: [Datum].“

Ein Prüfer fragt nicht „Welche Klasse?“, sondern „Wie kommen Sie darauf?“. Wer diese vier Zeilen im KI-Inventar stehen hat, beantwortet die Frage in dreißig Sekunden.

Die sechs häufigsten Fehleinschätzungen

AnnahmeWarum sie nicht trägt
„ChatGPT ist Hochrisiko-KI.“Nein. Ein Allzweck-Sprachmodell ist als solches nicht hochriskant. Hochriskant wird die Anwendung, wenn sie in einen Bereich des Anhangs III fällt. Für Allzweckmodelle gelten eigene Regeln, die die Anbieter treffen, nicht die Nutzer.
„Ein Mensch entscheidet am Ende, also ist es unkritisch.“Vorsortierung prägt die Entscheidung. Anhang III erfasst ausdrücklich Filterung und Bewertung, nicht nur die abschließende Entscheidung.
„Wir nutzen nur, wir entwickeln nicht — uns betrifft das nicht.“Betreiber haben eigene Pflichten. Und wer ein System unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich verändert, kann nach Artikel 25 selbst zum Anbieter werden.
„Hochrisiko ist verschoben, also müssen wir nichts tun.“Verschoben sind die Hochrisiko-Pflichten. Die Einstufung und Dokumentation sollten jetzt stehen — sonst fehlt Ihnen 2027 die Vorlaufzeit, und im Lieferantenfragebogen fehlt die Antwort heute.
„Wir haben ein Zertifikat, damit ist die Klasse geklärt.“Es gibt kein Zertifikat, das eine Risikoklasse feststellt. Die Einstufung ist eine Rechtsanwendung im Einzelfall und liegt beim Unternehmen.
„Das Werkzeug hat eine Klasse, die gilt überall bei uns.“Die Klasse hängt am Verwendungszweck. Dasselbe Werkzeug kann im Marketing minimal und in der Personalabteilung hochriskant sein. Führen Sie die Einträge deshalb je Zweck, nicht je Werkzeug.

Was tun, wenn Sie im Hochrisiko-Bereich landen

  1. Nicht in Panik das Werkzeug abschalten. Die Pflichten gelten ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Sie haben Zeit für eine geordnete Entscheidung.
  2. Einstufung schriftlich festhalten, mit Zweck, Prüfdatum und Begründung.
  3. An die Geschäftsführung eskalieren. Das ist keine Entscheidung auf Sachbearbeiterebene.
  4. Anwaltlich prüfen lassen, ob eine Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 3 greift und welche Betreiberpflichten künftig anfallen.
  5. Beim Anbieter nachfragen, ob er eine Konformitätserklärung vorbereitet und bis wann. Wenn nicht, brauchen Sie eine Alternative — und dafür Vorlauf.
  6. Betriebsrat beteiligen, wenn Beschäftigte betroffen sind. Die Mitbestimmung gilt heute, unabhängig von der verschobenen Frist — siehe KI und Betriebsrat.

Was Sie nicht brauchen

Ob die Einstufungen bei Ihnen dokumentiert sind, ist einer der zehn Punkte im kostenlosen Quick-Check.

Häufige Fragen

Welche Risikoklassen kennt die EU-KI-Verordnung?

Vier: verbotene Praktiken nach Artikel 5, Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 in Verbindung mit Anhang I und III, Systeme mit Transparenzpflichten nach Artikel 50 und Systeme mit minimalem Risiko ohne besondere Pflichten. Die Stufen schließen einander nicht aus — ein Hochrisiko-System kann zusätzlich transparenzpflichtig sein.

Ist ChatGPT ein Hochrisiko-System?

Als solches nicht. Ein Allzweck-Sprachmodell ist nicht per se hochriskant; für Allzweckmodelle gelten eigene Regeln, die vor allem die Anbieter treffen. Hochriskant wird erst die konkrete Anwendung, wenn ihr Zweck in einen Bereich des Anhangs III fällt — etwa die Vorsortierung von Bewerbungen.

Welche Anhang-III-Bereiche betreffen den Mittelstand?

Praktisch nur zwei: Beschäftigung und Personalmanagement (Nummer 4) sowie der Zugang zu wesentlichen Diensten einschließlich Kreditwürdigkeitsprüfung (Nummer 5). Die übrigen sechs Bereiche betreffen Behörden, Banken, Versicherungen, Bildungseinrichtungen oder Betreiber kritischer Infrastruktur.

Ist es Hochrisiko, wenn am Ende ein Mensch entscheidet?

In der Regel ja. Anhang III erfasst ausdrücklich die Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie die Bewertung von Personen, nicht erst die abschließende Entscheidung. Wer aus zweihundert Bewerbungen zwanzig vorsortiert, beeinflusst die Entscheidung — das genügt.

Was ist bei KMU nach Artikel 5 verboten?

Der praktisch relevanteste Tatbestand ist das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz, mit engen Ausnahmen für medizinische und Sicherheitszwecke. Betroffen sind etwa Stimmungsanalysen in Kollaborationswerkzeugen, Stimmlagenanalyse in der Telefonie und die Auswertung von Gesichtsausdrücken in Videointerviews.

Müssen wir jetzt schon einstufen, obwohl Hochrisiko verschoben wurde?

Ja. Verschoben sind die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028, nicht die Notwendigkeit zu wissen, wo Sie stehen. Ohne dokumentierte Einstufung fehlt Ihnen die Vorlaufzeit für einen möglichen Werkzeugwechsel — und im Lieferantenfragebogen fehlt die Antwort schon heute.

Wer legt die Risikoklasse verbindlich fest?

Es gibt keine Behörde und kein Zertifikat, das die Klasse für Sie feststellt. Die Einstufung ist eine Rechtsanwendung, die das Unternehmen selbst vornimmt und begründet. Der kostenlose KI-Kompass der Bundesnetzagentur ist ein guter Gegencheck, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.

Wo steht Ihr Unternehmen?

Der kostenlose Quick-Check geht zehn Punkte durch — KI-Inventar, Schulungsstand, Transparenzpflichten, Zuständigkeiten. In zwei Minuten, ohne Anmeldung, mit ehrlichem Ergebnis und konkreten Lücken.

Quick-Check starten — kostenlos
Weiterlesen KI-Schulungspflicht → KI-Inventar erstellen → Kennzeichnungspflicht (Art. 50) → EU AI Act für KMU → KI-Richtlinie schreiben → KI-Verantwortliche:r benennen → ChatGPT im Unternehmen → Freigabeprozess für KI-Tools → Schatten-KI aufdecken → KI und Betriebsrat → KI-Lieferantenfragebogen → Kundendaten im KI-Tool → Bußgelder (Art. 99) → Geschäftsgeheimnisse und KI →
Quellen:
Artikel 5 KI-VO — verbotene Praktiken
Artikel 6 KI-VO — Einstufung als Hochrisiko-System
Artikel 50 KI-VO — Transparenzpflichten
Verordnung (EU) 2024/1689 — amtlicher Volltext mit Anhang III
KI-Kompass der Bundesnetzagentur — interaktive Einstufungshilfe
Fachlich geprüft am 2. August 2026 · Stand nach dem Digital Omnibus · Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Impressum·Datenschutz·AGB·[email protected]