Ein Geschäftsgeheimnis ist kein Zustand, sondern ein Status, den man sich verdient — durch Maßnahmen. Fehlen sie, entfällt der rechtliche Schutz, und zwar vollständig. KI-Werkzeuge sind der derzeit häufigste Weg, diesen Status unbemerkt zu verlieren.
§ 2 Nummer 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes definiert den Begriff über drei Merkmale, die kumulativ vorliegen müssen. Fällt eines weg, ist die Information kein Geschäftsgeheimnis mehr — mit allen Folgen.
Buchstabe b ist die Neuerung gegenüber der alten Rechtslage und der Grund, warum dieses Thema für KI relevant ist. Vor 2019 genügte der subjektive Geheimhaltungswille. Seither verlangt das Gesetz Maßnahmen — und wer sich auf den Schutz beruft, muss sie darlegen.
Ohne den Status als Geschäftsgeheimnis greifen die Ansprüche des Geschäftsgeheimnisgesetzes nicht — kein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, kein Schadensersatz, kein Auskunftsanspruch. Wenn ein ausgeschiedener Mitarbeiter Ihre Kalkulationssystematik beim Wettbewerber einsetzt, stehen Sie dann mit leeren Händen da, obwohl der Vorgang unstreitig ist.
Das ist der eigentliche Punkt: Es geht nicht um ein Bußgeld. Es geht darum, ob Sie sich im Ernstfall wehren können.
Zwei Wirkmechanismen, die unabhängig voneinander greifen.
Dies ist der praktisch wichtigere und der klarere. Wer zulässt, dass Beschäftigte vertrauliche Inhalte in beliebige Werkzeuge eingeben, hat für diese Inhalte keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme getroffen. Der Status entfällt dann nicht, weil die Information offenbar geworden wäre, sondern weil Buchstabe b nicht erfüllt ist. Das genügt bereits.
Anders gewendet: Ein Betrieb, der eine klare, bekannte und kontrollierte Regel zum KI-Einsatz hat, steht besser da als einer ohne — selbst wenn in beiden Betrieben dieselben Daten eingegeben wurden.
Ob eine Eingabe in ein KI-Werkzeug die Information im Sinne von Buchstabe a „allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich“ macht, ist eine schwierigere Frage — und sie ist umstritten. Es gibt dazu, soweit ersichtlich, keine gefestigte höchstrichterliche Klärung.
Argumente in beide Richtungen: Wird die Eingabe zur Modellverbesserung genutzt und kann sie dadurch in Ausgaben gegenüber Dritten auftauchen, spricht viel für eine Zugänglichkeit. Bleibt die Eingabe vertraglich beim Anbieter, wird nicht zum Training genutzt und ist der Anbieter zur Vertraulichkeit verpflichtet, spricht viel dagegen — dann ähnelt die Lage der Weitergabe an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dienstleister.
Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf den Ausgang dieses Streits. Der Weg über Buchstabe b — nachweisbare Maßnahmen — ist der sichere und liegt vollständig in Ihrer Hand.
Das Gesetz verlangt keine Höchstsicherheit, sondern Angemessenheit „nach den Umständen“. Die Rechtsprechung stellt dabei unter anderem auf den Wert der Information, die Größe des Unternehmens, die üblichen Sicherungsmaßnahmen der Branche und die Art der Kennzeichnung ab. Ein pauschaler Verweis auf eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag genügt nach verbreiteter Auffassung nicht.
Nicht jede Information verdient dasselbe Schutzniveau, und der Versuch, alles gleich zu schützen, führt dazu, dass nichts geschützt ist. Drei Stufen genügen den meisten Betrieben:
| Stufe | Beispiele | KI-Regel |
|---|---|---|
| Streng vertraulich | Kalkulationsgrundlagen, Rezepturen, Konstruktionsdaten, Quellcode von Kernprodukten, M&A-Unterlagen | keine Eingabe in KI-Werkzeuge, ohne Ausnahme |
| Vertraulich | Angebotsentwürfe, Kundenlisten, Lieferantenkonditionen, Projektpläne | nur in freigegebene Werkzeuge mit vertraglicher Vertraulichkeitszusage und abgeschalteter Trainingsnutzung |
| Intern | Prozessbeschreibungen, interne Rundschreiben, Schulungsunterlagen | Eingabe in freigegebene Werkzeuge zulässig |
Diese Einstufung ist selbst schon eine Geheimhaltungsmaßnahme — sie zeigt, dass Sie identifiziert haben, was schützenswert ist.
Zehn Punkte, geordnet nach Wirkung im Verhältnis zum Aufwand. Die ersten vier sind der Kern.
Allgemeine Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen erfassen den KI-Einsatz meist nicht ausdrücklich. Eine Ergänzung ist schnell formuliert und wirkt sowohl als Maßnahme im Sinne von § 2 GeschGehG als auch als arbeitsrechtliche Grundlage.
„Die Eingabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens oder Dritter in KI-gestützte Dienste ist nur in den vom Unternehmen freigegebenen Werkzeugen und nur im Rahmen der jeweils geltenden KI-Richtlinie zulässig. Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen insbesondere Kalkulationsgrundlagen, Preisstrukturen, Kundenlisten, Angebotsunterlagen, Konstruktions- und Verfahrensunterlagen sowie Quellcode.“
Der zweite Satz ist der wichtige. Eine Aufzählung schlägt eine Definition — sie ist verständlich und im Streitfall belastbar.
Wer sich auf ein Geschäftsgeheimnis beruft, muss die Voraussetzungen des § 2 GeschGehG darlegen — auch die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das geschieht im Prozess und meist Jahre nach dem Zeitpunkt, auf den es ankommt.
Legen Sie deshalb eine schmale Akte an: die Klassifizierung, die KI-Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung mit Versionsnummer, die Schulungsnachweise, die Vertragsklauseln und die Prüfvermerke zu den freigegebenen Werkzeugen. Das sind fünf Dokumente. Sie entstehen ohnehin, wenn Sie die KI-Verordnung umsetzen — sie müssen nur auffindbar bleiben.
Ein Vertriebsmitarbeiter lässt sich ein Angebot formulieren und kopiert dafür die vollständige Kalkulationstabelle mit Einkaufspreisen und Margen in ein öffentliches Sprachmodell. Drei Ebenen sind betroffen, und sie sind unabhängig voneinander:
Die Lehre daraus ist nicht, den Vertrieb zu bestrafen. Sie lautet: Der erlaubte Weg muss bekannt sein. Wer weiß, dass er die Tabelle ohne Preise oder mit Platzhaltern einfügen darf, tut genau das.
Programmierunterstützung durch KI ist inzwischen alltäglich und verdient eine eigene Betrachtung, weil hier zwei Fragen zusammenfallen.
Für Betriebe mit eigener Entwicklung lohnt sich ein eigener Absatz in der Richtlinie: welche Repositorien nie in externe Werkzeuge gelangen, welche Werkzeuge freigegeben sind und wie Zugangsdaten behandelt werden. Drei Sätze genügen.
Ob diese Grundlagen bei Ihnen stehen, zeigt der kostenlose Quick-Check. Und wenn Sie ohnehin gerade an der Außenwirkung arbeiten: Die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte lässt sich mit den kostenlosen KI-Kennzeichen in wenigen Minuten erledigen.
Möglicherweise ja — vor allem deshalb, weil dann die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nummer 1 Buchstabe b GeschGehG fehlen. Ob die Eingabe die Information zusätzlich allgemein zugänglich macht, ist umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt. Sicher ist der Weg über nachweisbare Maßnahmen, denn der liegt vollständig in Ihrer Hand.
Das Gesetz verlangt Angemessenheit nach den Umständen, gemessen unter anderem am Wert der Information, der Unternehmensgröße und der Branchenüblichkeit. Ein pauschaler Verweis auf eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel genügt nach verbreiteter Auffassung nicht. Wirksam sind abgestufte Klassifizierung, konkrete schriftliche Regeln, dokumentierte Unterweisung, Zugriffsbeschränkung und Kennzeichnung der Dokumente.
Die Ansprüche aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz greifen nicht mehr — kein Unterlassungs-, kein Beseitigungs-, kein Schadensersatz- und kein Auskunftsanspruch. Wenn ein ausgeschiedener Mitarbeiter die Information beim Wettbewerber verwendet, stehen Sie ohne diese Ansprüche da, auch wenn der Vorgang unstreitig ist.
In der Regel nicht allein. Sie ist ein Baustein, erfasst den KI-Einsatz aber meist nicht ausdrücklich. Ergänzen Sie eine Klausel, die die Eingabe in KI-Dienste auf freigegebene Werkzeuge beschränkt und die geschützten Informationen aufzählt — eine Aufzählung ist im Streitfall belastbarer als eine Definition.
Doch, mit Abstufung. Streng vertrauliche Inhalte wie Kalkulationsgrundlagen, Rezepturen und Quellcode bleiben außen vor. Vertrauliche Inhalte dürfen in freigegebene Werkzeuge mit vertraglicher Vertraulichkeitszusage und abgeschalteter Trainingsnutzung. Interne Unterlagen sind unproblematisch. Ein pauschales Verbot wirkt nicht, weil es umgangen wird.
Wer sich auf das Geschäftsgeheimnis beruft, also Sie. Das geschieht im Prozess, oft Jahre später. Halten Sie deshalb fünf Dokumente auffindbar: Klassifizierung, KI-Richtlinie mit Versionsstand, Schulungsnachweise, Vertragsklauseln und die Prüfvermerke zu den freigegebenen Werkzeugen.
Ja, und dort kommt eine zweite Ebene hinzu. Viele Kunden- und Rahmenverträge verbieten die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ohne Zustimmung. Eine Eingabe in ein KI-Werkzeug kann dann zugleich eine Vertragsverletzung mit möglicher Vertragsstrafe sein — unabhängig von Datenschutz und Geheimnisschutz.
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