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Geschäftsgeheimnisse und KI-Tools: der Schutz, den man verlieren kann

Ein Geschäftsgeheimnis ist kein Zustand, sondern ein Status, den man sich verdient — durch Maßnahmen. Fehlen sie, entfällt der rechtliche Schutz, und zwar vollständig. KI-Werkzeuge sind der derzeit häufigste Weg, diesen Status unbemerkt zu verlieren.

Was ein Geschäftsgeheimnis rechtlich ist

§ 2 Nummer 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes definiert den Begriff über drei Merkmale, die kumulativ vorliegen müssen. Fällt eines weg, ist die Information kein Geschäftsgeheimnis mehr — mit allen Folgen.

  1. Buchstabe a: Die Information ist weder insgesamt noch in der genauen Anordnung ihrer Bestandteile den Personen in den betreffenden Kreisen allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und hat daher einen wirtschaftlichen Wert.
  2. Buchstabe b: Sie ist Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber.
  3. Buchstabe c: An der Geheimhaltung besteht ein berechtigtes Interesse.

Buchstabe b ist die Neuerung gegenüber der alten Rechtslage und der Grund, warum dieses Thema für KI relevant ist. Vor 2019 genügte der subjektive Geheimhaltungswille. Seither verlangt das Gesetz Maßnahmen — und wer sich auf den Schutz beruft, muss sie darlegen.

Die Folge, die den Unterschied ausmacht

Ohne den Status als Geschäftsgeheimnis greifen die Ansprüche des Geschäftsgeheimnisgesetzes nicht — kein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, kein Schadensersatz, kein Auskunftsanspruch. Wenn ein ausgeschiedener Mitarbeiter Ihre Kalkulationssystematik beim Wettbewerber einsetzt, stehen Sie dann mit leeren Händen da, obwohl der Vorgang unstreitig ist.

Das ist der eigentliche Punkt: Es geht nicht um ein Bußgeld. Es geht darum, ob Sie sich im Ernstfall wehren können.

Wo KI-Werkzeuge den Status gefährden

Zwei Wirkmechanismen, die unabhängig voneinander greifen.

Erstens: die Maßnahme fehlt

Dies ist der praktisch wichtigere und der klarere. Wer zulässt, dass Beschäftigte vertrauliche Inhalte in beliebige Werkzeuge eingeben, hat für diese Inhalte keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme getroffen. Der Status entfällt dann nicht, weil die Information offenbar geworden wäre, sondern weil Buchstabe b nicht erfüllt ist. Das genügt bereits.

Anders gewendet: Ein Betrieb, der eine klare, bekannte und kontrollierte Regel zum KI-Einsatz hat, steht besser da als einer ohne — selbst wenn in beiden Betrieben dieselben Daten eingegeben wurden.

Zweitens: die Information wird zugänglich

Ob eine Eingabe in ein KI-Werkzeug die Information im Sinne von Buchstabe a „allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich“ macht, ist eine schwierigere Frage — und sie ist umstritten. Es gibt dazu, soweit ersichtlich, keine gefestigte höchstrichterliche Klärung.

Argumente in beide Richtungen: Wird die Eingabe zur Modellverbesserung genutzt und kann sie dadurch in Ausgaben gegenüber Dritten auftauchen, spricht viel für eine Zugänglichkeit. Bleibt die Eingabe vertraglich beim Anbieter, wird nicht zum Training genutzt und ist der Anbieter zur Vertraulichkeit verpflichtet, spricht viel dagegen — dann ähnelt die Lage der Weitergabe an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dienstleister.

Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf den Ausgang dieses Streits. Der Weg über Buchstabe b — nachweisbare Maßnahmen — ist der sichere und liegt vollständig in Ihrer Hand.

Was „angemessen“ bedeutet

Das Gesetz verlangt keine Höchstsicherheit, sondern Angemessenheit „nach den Umständen“. Die Rechtsprechung stellt dabei unter anderem auf den Wert der Information, die Größe des Unternehmens, die üblichen Sicherungsmaßnahmen der Branche und die Art der Kennzeichnung ab. Ein pauschaler Verweis auf eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag genügt nach verbreiteter Auffassung nicht.

Abgestuft statt pauschal — das ist der entscheidende Gedanke

Nicht jede Information verdient dasselbe Schutzniveau, und der Versuch, alles gleich zu schützen, führt dazu, dass nichts geschützt ist. Drei Stufen genügen den meisten Betrieben:

StufeBeispieleKI-Regel
Streng vertraulichKalkulationsgrundlagen, Rezepturen, Konstruktionsdaten, Quellcode von Kernprodukten, M&A-Unterlagenkeine Eingabe in KI-Werkzeuge, ohne Ausnahme
VertraulichAngebotsentwürfe, Kundenlisten, Lieferantenkonditionen, Projektplänenur in freigegebene Werkzeuge mit vertraglicher Vertraulichkeitszusage und abgeschalteter Trainingsnutzung
InternProzessbeschreibungen, interne Rundschreiben, SchulungsunterlagenEingabe in freigegebene Werkzeuge zulässig

Diese Einstufung ist selbst schon eine Geheimhaltungsmaßnahme — sie zeigt, dass Sie identifiziert haben, was schützenswert ist.

Der Maßnahmenkatalog für das KI-Umfeld

Zehn Punkte, geordnet nach Wirkung im Verhältnis zum Aufwand. Die ersten vier sind der Kern.

  1. Schriftliche KI-Regel mit konkreten Verboten. Nicht „vertrauliche Informationen“, sondern „Kalkulationen, Rezepturen, Kundenlisten, Angebotsentwürfe, Quellcode“. Konkretheit ist hier kein Stilfrage, sondern Beweisführung. Aufbau unter KI-Richtlinie schreiben.
  2. Freigegebene Werkzeuge mit Vertraulichkeitszusage. Prüfen Sie in den Anbieterbedingungen, ob Vertraulichkeit zugesagt und die Nutzung der Eingaben zum Training ausgeschlossen ist. Ergebnis mit Datum im KI-Inventar festhalten.
  3. Dokumentierte Unterweisung. Wer wann welchen Inhalt erhalten hat. Ohne Nachweis existiert die Maßnahme im Streitfall nicht.
  4. Klassifizierung der Informationen nach den drei Stufen oben, mindestens für die oberste.
  5. Kennzeichnung der Dokumente — eine Fußzeile „Streng vertraulich“ auf den Kalkulationsdateien wirkt in zwei Richtungen: Sie erinnert im Alltag und belegt im Streit.
  6. Zugriffsbeschränkung nach Kenntnisbedarf. Wer keinen Zugriff hat, kann nichts eingeben.
  7. Vertragliche Klausel für Beschäftigte, die den KI-Einsatz ausdrücklich erfasst — dazu gleich mehr.
  8. Regelung für Dienstleister. Agenturen, Übersetzungsbüros und externe Entwickler verarbeiten Ihre vertraulichen Inhalte. Ohne KI-Klausel im Vertrag ist diese Flanke offen.
  9. Freigabeprozess für neue Werkzeuge, damit die Regel nicht durch das nächste Abo unterlaufen wird — siehe Freigabeprozess für KI-Tools.
  10. Regelmäßige Überprüfung mit Datum. Eine Maßnahme aus dem Jahr 2024, die seither niemand angesehen hat, überzeugt vor Gericht wenig.

Die Vertragsklausel

Allgemeine Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen erfassen den KI-Einsatz meist nicht ausdrücklich. Eine Ergänzung ist schnell formuliert und wirkt sowohl als Maßnahme im Sinne von § 2 GeschGehG als auch als arbeitsrechtliche Grundlage.

Formulierungsbaustein

„Die Eingabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens oder Dritter in KI-gestützte Dienste ist nur in den vom Unternehmen freigegebenen Werkzeugen und nur im Rahmen der jeweils geltenden KI-Richtlinie zulässig. Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen insbesondere Kalkulationsgrundlagen, Preisstrukturen, Kundenlisten, Angebotsunterlagen, Konstruktions- und Verfahrensunterlagen sowie Quellcode.“

Der zweite Satz ist der wichtige. Eine Aufzählung schlägt eine Definition — sie ist verständlich und im Streitfall belastbar.

Beweislast: warum die Dokumentation der Kern ist

Wer sich auf ein Geschäftsgeheimnis beruft, muss die Voraussetzungen des § 2 GeschGehG darlegen — auch die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das geschieht im Prozess und meist Jahre nach dem Zeitpunkt, auf den es ankommt.

Legen Sie deshalb eine schmale Akte an: die Klassifizierung, die KI-Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung mit Versionsnummer, die Schulungsnachweise, die Vertragsklauseln und die Prüfvermerke zu den freigegebenen Werkzeugen. Das sind fünf Dokumente. Sie entstehen ohnehin, wenn Sie die KI-Verordnung umsetzen — sie müssen nur auffindbar bleiben.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Vertriebsmitarbeiter lässt sich ein Angebot formulieren und kopiert dafür die vollständige Kalkulationstabelle mit Einkaufspreisen und Margen in ein öffentliches Sprachmodell. Drei Ebenen sind betroffen, und sie sind unabhängig voneinander:

Die Lehre daraus ist nicht, den Vertrieb zu bestrafen. Sie lautet: Der erlaubte Weg muss bekannt sein. Wer weiß, dass er die Tabelle ohne Preise oder mit Platzhaltern einfügen darf, tut genau das.

Was Sie nicht brauchen

Der Sonderfall Quellcode

Programmierunterstützung durch KI ist inzwischen alltäglich und verdient eine eigene Betrachtung, weil hier zwei Fragen zusammenfallen.

Für Betriebe mit eigener Entwicklung lohnt sich ein eigener Absatz in der Richtlinie: welche Repositorien nie in externe Werkzeuge gelangen, welche Werkzeuge freigegeben sind und wie Zugangsdaten behandelt werden. Drei Sätze genügen.

In zwei Stunden erledigt

  1. Fünf bis zehn Informationen benennen, die wirklich streng vertraulich sind. Nicht mehr — sonst wird die Liste bedeutungslos.
  2. Diese Dokumente mit einer Fußzeile kennzeichnen und die Zugriffsrechte prüfen.
  3. Den KI-Absatz in die Richtlinie aufnehmen, mit konkreter Aufzählung.
  4. Vertragsklausel für neue Arbeitsverträge ergänzen, für bestehende die Richtlinie mit protokollierter Kenntnisnahme verteilen.
  5. Bei den freigegebenen Werkzeugen prüfen und notieren, ob Vertraulichkeit zugesagt und Trainingsnutzung abgeschaltet ist.
  6. Termin für die nächste Überprüfung setzen.

Ob diese Grundlagen bei Ihnen stehen, zeigt der kostenlose Quick-Check. Und wenn Sie ohnehin gerade an der Außenwirkung arbeiten: Die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte lässt sich mit den kostenlosen KI-Kennzeichen in wenigen Minuten erledigen.

Häufige Fragen

Verliert eine Kalkulation ihren Schutz, wenn sie in ein KI-Tool eingegeben wird?

Möglicherweise ja — vor allem deshalb, weil dann die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nummer 1 Buchstabe b GeschGehG fehlen. Ob die Eingabe die Information zusätzlich allgemein zugänglich macht, ist umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt. Sicher ist der Weg über nachweisbare Maßnahmen, denn der liegt vollständig in Ihrer Hand.

Was sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?

Das Gesetz verlangt Angemessenheit nach den Umständen, gemessen unter anderem am Wert der Information, der Unternehmensgröße und der Branchenüblichkeit. Ein pauschaler Verweis auf eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel genügt nach verbreiteter Auffassung nicht. Wirksam sind abgestufte Klassifizierung, konkrete schriftliche Regeln, dokumentierte Unterweisung, Zugriffsbeschränkung und Kennzeichnung der Dokumente.

Was passiert, wenn der Schutzstatus entfällt?

Die Ansprüche aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz greifen nicht mehr — kein Unterlassungs-, kein Beseitigungs-, kein Schadensersatz- und kein Auskunftsanspruch. Wenn ein ausgeschiedener Mitarbeiter die Information beim Wettbewerber verwendet, stehen Sie ohne diese Ansprüche da, auch wenn der Vorgang unstreitig ist.

Reicht die Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag?

In der Regel nicht allein. Sie ist ein Baustein, erfasst den KI-Einsatz aber meist nicht ausdrücklich. Ergänzen Sie eine Klausel, die die Eingabe in KI-Dienste auf freigegebene Werkzeuge beschränkt und die geschützten Informationen aufzählt — eine Aufzählung ist im Streitfall belastbarer als eine Definition.

Dürfen wir überhaupt keine internen Informationen in KI-Tools eingeben?

Doch, mit Abstufung. Streng vertrauliche Inhalte wie Kalkulationsgrundlagen, Rezepturen und Quellcode bleiben außen vor. Vertrauliche Inhalte dürfen in freigegebene Werkzeuge mit vertraglicher Vertraulichkeitszusage und abgeschalteter Trainingsnutzung. Interne Unterlagen sind unproblematisch. Ein pauschales Verbot wirkt nicht, weil es umgangen wird.

Wer muss die Geheimhaltungsmaßnahmen beweisen?

Wer sich auf das Geschäftsgeheimnis beruft, also Sie. Das geschieht im Prozess, oft Jahre später. Halten Sie deshalb fünf Dokumente auffindbar: Klassifizierung, KI-Richtlinie mit Versionsstand, Schulungsnachweise, Vertragsklauseln und die Prüfvermerke zu den freigegebenen Werkzeugen.

Gilt das auch für Daten unserer Kunden?

Ja, und dort kommt eine zweite Ebene hinzu. Viele Kunden- und Rahmenverträge verbieten die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ohne Zustimmung. Eine Eingabe in ein KI-Werkzeug kann dann zugleich eine Vertragsverletzung mit möglicher Vertragsstrafe sein — unabhängig von Datenschutz und Geheimnisschutz.

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Quellen:
§ 2 GeschGehG — Begriffsbestimmungen
§ 4 GeschGehG — Handlungsverbote
§ 6 GeschGehG — Beseitigung und Unterlassung
Artikel 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung
Verordnung (EU) 2024/1689 — amtlicher Volltext
Fachlich geprüft am 2. August 2026 · Stand nach dem Digital Omnibus · Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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