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KI-Verantwortliche:r benennen — die erste Frage in jedem Fragebogen

„Wer ist bei Ihnen für den KI-Einsatz verantwortlich?“ Diese Frage steht in fast jedem Lieferantenfragebogen an erster Stelle, und sie ist die einzige, die man nicht kurzfristig nachliefern kann. Hier steht, wen Sie benennen sollten, was die Rolle wirklich umfasst — und was sie ausdrücklich nicht ist.

Gibt es eine gesetzliche Bestellpflicht?

Nein. Das gehört an den Anfang, weil an dieser Stelle viel Verunsicherung verkauft wird. Die KI-Verordnung enthält kein Gegenstück zu Artikel 37 DSGVO, der die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen zwingend vorschreibt. Es gibt keine Mitarbeiterschwelle, ab der ein „KI-Beauftragter“ zu bestellen wäre, keine Meldung an eine Behörde und keine vorgeschriebene Qualifikation.

Wer Ihnen ein Zertifikat verkauft mit dem Argument, ohne bestellten KI-Beauftragten drohe ein Bußgeld, argumentiert an der Rechtslage vorbei. Ein solches Bußgeld existiert nicht.

Warum die Rolle trotzdem in jedem Unternehmen gebraucht wird

Die Pflichten aus der Verordnung treffen das Unternehmen. Ein Unternehmen kann aber nichts tun — Menschen tun etwas. Ohne eine benannte Person passiert deshalb regelmäßig genau das: nichts. Jeder hält jemand anderen für zuständig.

Hinzu kommt der praktische Auslöser. Geschäftskunden fragen die Rolle inzwischen standardmäßig ab. Wer dort „nicht benannt“ ankreuzt, verliert selten den Auftrag — aber löst eine Rückfrage aus, die drei Wochen kostet.

Wer die Rolle übernehmen sollte

Die verbreitete Annahme, das müsse jemand aus der IT sein, führt in die Irre. Die Aufgaben sind zu neunzig Prozent organisatorisch: nachfragen, dokumentieren, entscheiden, erinnern. Technische Tiefe braucht man dafür nicht, Zugang zur Geschäftsleitung schon.

KandidatSpricht dafürSpricht dagegen
Geschäftsführung selbst (bis ca. 20 Mitarbeitende)Entscheidungsbefugnis vorhanden, keine AbstimmungsschleifenZeitbudget wird meist überschätzt; die Aufgabe wird verdrängt
Assistenz der GeschäftsführungKennt alle Bereiche, hat kurzen Draht nach oben, dokumentiert ohnehinBraucht ausdrückliche Entscheidungsvollmacht, sonst bleibt jede Freigabe liegen
IT-LeitungKennt die Systemlandschaft, sieht Schatten-KI am ehestenNeigt zur rein technischen Sicht; Fachbereiche fühlen sich kontrolliert
QualitätsmanagementDenkt in Prozessen, Dokumentation ist TagesgeschäftFehlt oft in Betrieben unter fünfzig Mitarbeitenden
Datenschutzbeauftragte:rGrößte fachliche Nähe, kennt Verzeichnis und VerträgeBei internen Beauftragten Rollenkonflikt möglich — siehe unten

Der Rollenkonflikt mit dem Datenschutzbeauftragten

Es liegt nahe, beides in eine Hand zu geben. Es ist auch zulässig — aber nicht ohne Weiteres. Der Datenschutzbeauftragte hat nach Artikel 38 Absatz 6 DSGVO eine Kontrollfunktion und darf keine Aufgaben wahrnehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen. Wer KI-Werkzeuge selbst freigibt, kontrolliert anschließend die eigene Entscheidung.

Der saubere Zuschnitt: Der oder die KI-Verantwortliche entscheidet über Freigaben. Der Datenschutzbeauftragte wird vor jeder Freigabe angehört und kann widersprechen. Zwei Personen, eine Entscheidung, nachvollziehbar dokumentiert. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten ist die Doppelrolle in der Regel unproblematisch, weil dort ohnehin keine operative Freigabekompetenz liegt.

Was die Rolle umfasst — acht Aufgaben

Diese Liste gehört wörtlich in das Bestellschreiben. Sie ist zugleich die Antwort auf die Nachfrage „Was macht diese Person konkret?“, die im Fragebogen fast immer folgt.

  1. KI-Inventar führen und aktuell halten. Welche Werkzeuge, welcher Zweck, welche Daten, welche Risikoklasse. Ohne dieses Verzeichnis ist keine der übrigen Aufgaben erfüllbar — mehr dazu unter KI-Inventar erstellen.
  2. Über neue Werkzeuge entscheiden. Anträge annehmen, prüfen, freigeben oder ablehnen, jeweils mit kurzer Begründung und Datum.
  3. Risikoklassen einordnen und begründen. Die Begründung ist der eigentliche Nachweis, nicht die Klasse.
  4. Schulungen veranlassen und dokumentieren. Grundschulung, jährliche Auffrischung, Onboarding neuer Mitarbeitender.
  5. Kennzeichnung überwachen. Prüfen, ob Chatbots, KI-Bilder und synthetische Stimmen nach außen gekennzeichnet sind.
  6. Ansprechperson für Vorfälle sein. Wer versehentlich Kundendaten in ein öffentliches Werkzeug eingegeben hat, meldet das hier — und zwar folgenlos.
  7. Rechtsstand beobachten. Zwanzig Minuten im Quartal genügen, wenn man weiß, wo man nachsieht.
  8. Auskunft geben. Gegenüber Geschäftskunden, Wirtschaftsprüfern, dem Betriebsrat und im Ernstfall gegenüber der Marktaufsicht.

Was die Rolle ausdrücklich nicht ist

Diese Abgrenzung entscheidet darüber, ob jemand die Aufgabe annimmt. Ohne sie wirkt die Bestellung wie eine Haftungsfalle, und das ist sie nicht.

Zeitaufwand, ehrlich beziffert

Für einen Betrieb, der KI nutzt und nicht entwickelt:

BetriebsgrößeErsteinrichtungLaufend pro Monat
bis 20 Mitarbeitendeein halber Tag1–2 Stunden
20 bis 100ein bis zwei Tage2–6 Stunden
100 bis 250drei bis fünf Tage6–12 Stunden, oft auf zwei Personen verteilt

Der größte Posten in der Ersteinrichtung ist nicht das Schreiben von Dokumenten, sondern die Bestandsaufnahme: herausfinden, was tatsächlich genutzt wird. Wer diesen Teil überspringt, spart einen Tag und dokumentiert dafür ein Inventar, das nicht stimmt.

Das Bestellschreiben — sechs Bausteine

Eine Seite genügt. Länger wird es nur, wenn jemand ein Muster aus dem Konzernumfeld kopiert.

  1. Name, Funktion, Datum des Wirksamwerdens.
  2. Aufgabenkatalog — die acht Punkte von oben, gern gekürzt, aber nicht durch „und alles Weitere“ ersetzt.
  3. Befugnisse. Ohne diesen Absatz ist die Bestellung wertlos: Recht auf Auskunft aus allen Fachbereichen, Recht zur Freigabe und Sperrung von Werkzeugen, direkter Zugang zur Geschäftsführung.
  4. Zeitbudget. Eine Zahl, keine Absichtserklärung. „Bis zu vier Stunden im Monat, bei Bedarf mehr nach Abstimmung“ ist eine Zahl.
  5. Vertretung. Eine zweite Person mit Namen. Urlaub und Krankheit sind der häufigste Grund, warum Prozesse einschlafen.
  6. Unterschriften von Geschäftsführung und benannter Person, mit Datum.

Formulierung für den Befugnis-Absatz

„Frau/Herr … erhält für die Wahrnehmung dieser Aufgaben Auskunftsanspruch gegenüber allen Fachbereichen, das Recht, KI-Werkzeuge freizugeben oder zu sperren, und ein unmittelbares Vortragsrecht gegenüber der Geschäftsführung. Für die Aufgabe wird ein Zeitbudget von bis zu … Stunden im Monat zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG bleibt unberührt.“

Der letzte Satz ist kein Beiwerk. Er stellt klar, dass niemand hier persönlich in die Organhaftung geschoben wird — und macht es leichter, dass jemand zusagt.

Externe Lösung: wann sie sich lohnt

Es gibt Anbieter, die die Rolle extern übernehmen, ähnlich wie beim Datenschutz. Ehrliche Einschätzung: Für Betriebe unter hundert Mitarbeitenden, die KI nur nutzen, ist das meist überdimensioniert. Die Aufgabe verlangt Kenntnis des eigenen Hauses — wer täglich sieht, welche Werkzeuge im Marketing auftauchen, findet Schatten-KI, ein externer Dienstleister im Quartalstermin nicht.

Sinnvoll ist die externe Unterstützung bei drei Konstellationen: Hochrisiko-Systeme im Einsatz, eigene KI-Entwicklung mit Anbieterrolle, oder ein Konzernkunde, der eine unabhängige Bestätigung verlangt. In allen anderen Fällen ist die Kombination aus interner Person und externem Nachschlagewerk günstiger und wirksamer.

Die ersten dreißig Tage nach der Bestellung

  1. Tag 1 bis 3: Bestellschreiben unterschreiben, im Intranet oder per Rundmail bekannt geben. Wer die Rolle nicht kennt, meldet ihr nichts.
  2. Woche 1: Bestandsaufnahme starten — Fachbereiche einzeln fragen, mit ausdrücklicher Amnestie-Zusage. Details unter Schatten-KI im Unternehmen.
  3. Woche 2: Inventar anlegen, Risikoklassen mit Begründung eintragen.
  4. Woche 3: Außenkanäle auf Kennzeichnungsbedarf prüfen. Fertige Kennzeichen für Chatfenster, KI-Bilder und synthetische Stimmen finden Sie kostenlos unter KI-Kennzeichen.
  5. Woche 4: Kurze Richtlinie schreiben und Freigabeprozess bekannt geben. Ab hier gilt: neue Werkzeuge nur noch mit Freigabe.

Wo Sie nach diesen vier Wochen stehen, lässt sich in zwei Minuten prüfen — der kostenlose Quick-Check geht die zehn Punkte durch, nach denen im Fragebogen gefragt wird.

Wenn sich niemand findet

Das ist häufiger als gedacht, und die Gründe sind fast immer dieselben. Sie lassen sich einzeln ausräumen.

EinwandWas hilft
„Ich habe keine Zeit dafür.“Zeitbudget als Zahl ins Bestellschreiben, und eine bestehende Aufgabe sichtbar abgeben. Eine Rolle ohne Entlastung ist eine Zusatzbelastung mit anderem Namen.
„Ich kenne mich mit KI nicht aus.“Die Aufgabe ist organisatorisch. Wer ein Verzeichnis führen und eine Frist einhalten kann, kann die Rolle ausfüllen. Fachliche Fragen werden nachgeschlagen, nicht auswendig gewusst.
„Dann hafte ich, wenn etwas passiert.“Der Klarstellungssatz zur Organhaftung im Bestellschreiben, siehe oben. Adressat der Verordnung ist das Unternehmen.
„Auf mich hört ohnehin niemand.“Bekanntgabe durch die Geschäftsführung, nicht durch die Person selbst. Rückendeckung von oben entscheidet, ob die Rolle funktioniert.

Vier Anzeichen, dass die Rolle nur auf dem Papier existiert

Prüfen Sie das nach drei Monaten. Die Antworten sagen mehr als jedes Zertifikat.

  1. Wann wurde das KI-Inventar zuletzt geändert? Liegt das Datum mehr als ein Quartal zurück, läuft der Prozess nicht.
  2. Wie viele Freigabeanträge sind eingegangen? Null Anträge bedeuten nicht null neue Werkzeuge, sondern dass niemand den Weg kennt.
  3. Wurde je ein Vorfall gemeldet? In einem Betrieb mit fünfzig Nutzenden passieren Fehleingaben. Keine Meldung heißt: Der Meldeweg wird nicht als folgenlos wahrgenommen.
  4. Kennt eine zufällig gefragte Person den Namen? Wenn nicht, war die Bekanntgabe zu leise.

Übergabe und Nachfolge

Rollen wechseln — durch Kündigung, Elternzeit oder Umorganisation. Damit dabei nichts verloren geht, gehören vier Dinge an einen definierten Ort: das aktuelle Inventar, die Freigabeentscheidungen mit Begründung, die Schulungsnachweise und der Ordner mit den Anbieterverträgen. Wer diese vier Ablagen führt, übergibt in einer Stunde. Wer sie im eigenen Postfach hat, übergibt gar nicht.

Halten Sie außerdem fest, wo Sie den Rechtsstand nachsehen. Eine Zeile mit zwei oder drei Adressen erspart der Nachfolge die Suche und Ihnen die Sorge, dass ab dem Wechsel niemand mehr mitbekommt, wenn sich etwas ändert.

Was Sie mit der Bestellung nicht erledigt haben

Eine benannte Person allein beantwortet keine einzige Frage aus einem Lieferantenfragebogen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die übrigen Dokumente entstehen: Inventar, Richtlinie, Schulungsnachweis, Kennzeichnungsregel. Wer die Bestellung unterschreibt und danach nichts tut, hat die Lücke nur besser dokumentiert.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die KI-Verordnung kennt keine Bestellpflicht, anders als Artikel 37 DSGVO beim Datenschutzbeauftragten. Es gibt weder eine Mitarbeiterschwelle noch eine Meldepflicht noch eine vorgeschriebene Qualifikation. Praktisch ist die Rolle dennoch Standard, weil die Pflichten das Unternehmen treffen und ohne benannte Person niemand sie erfüllt.

Darf der Datenschutzbeauftragte zugleich KI-Verantwortlicher sein?

Zulässig ist es, aber nur mit sauberem Zuschnitt. Nach Artikel 38 Absatz 6 DSGVO darf der Datenschutzbeauftragte keine Aufgaben übernehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen. Wer Werkzeuge selbst freigibt, kontrolliert später die eigene Entscheidung. Praktikabel ist: Freigabe durch die KI-Verantwortlichen, Anhörungsrecht für den Datenschutz. Bei externen Datenschutzbeauftragten ist die Doppelrolle in der Regel unkritisch.

Haftet die benannte Person persönlich?

Nicht nach der KI-Verordnung. Bußgelder nach Artikel 99 richten sich gegen das Unternehmen. Die Organpflicht der Geschäftsführung bleibt bestehen und geht durch die Bestellung nicht auf die benannte Person über. Im Innenverhältnis gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsgrundsätze.

Wie viel Zeit kostet die Rolle im Monat?

Für Betriebe bis zwanzig Mitarbeitende ein bis zwei Stunden, bis hundert Mitarbeitende zwei bis sechs Stunden, darüber sechs bis zwölf Stunden, meist auf zwei Personen verteilt. Die Ersteinrichtung liegt bei einem halben bis fünf Tagen, je nach Größe.

Was muss im Bestellschreiben stehen?

Name und Funktion, Aufgabenkatalog, Befugnisse (Auskunftsanspruch, Freigaberecht, Zugang zur Geschäftsführung), Zeitbudget als Zahl, eine namentlich benannte Vertretung sowie Unterschriften und Datum. Eine Seite genügt.

Brauchen wir eine externe Person für diese Rolle?

In den meisten Betrieben unter hundert Mitarbeitenden nicht. Die Aufgabe lebt von Kenntnis des eigenen Hauses. Externe Unterstützung lohnt bei Hochrisiko-Systemen, bei eigener KI-Entwicklung oder wenn ein Großkunde eine unabhängige Bestätigung verlangt.

Muss die Benennung einer Behörde gemeldet werden?

Nein. Eine Meldepflicht wie bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO besteht für KI-Verantwortliche nicht. Die Benennung wirkt intern und gegenüber Geschäftspartnern.

Wo steht Ihr Unternehmen?

Der kostenlose Quick-Check geht zehn Punkte durch — KI-Inventar, Schulungsstand, Transparenzpflichten, Zuständigkeiten. In zwei Minuten, ohne Anmeldung, mit ehrlichem Ergebnis und konkreten Lücken.

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Quellen:
Artikel 26 KI-VO — Pflichten der Betreiber
Artikel 4 KI-VO — KI-Kompetenz
Artikel 38 DSGVO — Stellung des Datenschutzbeauftragten
§ 43 GmbHG — Haftung der Geschäftsführer
KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur
Fachlich geprüft am 2. August 2026 · Stand nach dem Digital Omnibus · Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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