Der häufigste Anlass, sich mit der KI-Verordnung zu befassen, ist keine Behörde. Es ist ein Fragebogen, der aus dem Einkauf eines Geschäftskunden kommt, zwölf Fragen enthält und eine Frist von zehn Tagen. Hier steht, was dort steht — und was Sie vorbereitet haben sollten, bevor er eintrifft.
Drei Entwicklungen treffen aufeinander. Erstens sind seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten der KI-Verordnung in Kraft, und größere Unternehmen geben ihre eigenen Pflichten die Lieferkette hinunter weiter. Zweitens verlangen Managementsysteme und Prüfungen, dass die Einbindung von Dienstleistern dokumentiert ist. Drittens hat die Rechtsabteilung des Kunden gemerkt, dass Ihre KI-Nutzung auf seine Daten durchschlägt.
Der Effekt: Der Fragebogen ist in den meisten Branchen inzwischen Standard, auch bei Aufträgen unter fünfzigtausend Euro. Und anders als eine Marktaufsicht meldet er sich nicht an.
Eine Behörde beginnt mit einem Auskunftsersuchen und lässt Zeit zur Abhilfe. Ein Einkauf setzt eine Frist und vergibt danach. Wer die Unterlagen nicht hat, verliert selten sofort den Auftrag — aber löst eine Rückfrageschleife aus, die drei Wochen kostet, und landet in der Bewertung hinter dem Wettbewerber, der geantwortet hat.
Die Formulierungen unterscheiden sich, der Kern wiederholt sich. In der Reihenfolge, in der sie üblicherweise stehen:
Steht fast immer an erster Stelle und ist die einzige Frage, die man nicht kurzfristig nachliefern kann. Antworten Sie mit Name, Funktion und Datum der Bestellung. Wie die Rolle zugeschnitten wird, steht unter KI-Verantwortliche:r benennen.
Antworten Sie mit Ja, Anzahl der Einträge und Datum der letzten Überprüfung. Legen Sie das Verzeichnis nicht ungefragt bei — es enthält Ihre Werkzeuglandschaft. Bieten Sie stattdessen einen Auszug an. Aufbau und Pflichtfelder: KI-Inventar erstellen.
Ja, Datum der aktuellen Fassung, Versionsnummer. Ob Sie die Richtlinie selbst herausgeben, ist eine Abwägung — meist genügt eine Inhaltsübersicht. Aufbau unter KI-Richtlinie schreiben.
Diese Frage zielt auf Artikel 4 der KI-Verordnung. Antworten Sie mit dem System, nicht mit einer Zahl: Grundschulung für alle KI-Nutzenden, vertiefte Schulung der verantwortlichen Person, jährliche Auffrischung, Onboarding neuer Mitarbeitender, dokumentiert mit Datum und Inhalt. Hintergrund: KI-Schulungspflicht.
Antworten Sie nur mit Ja oder Nein, wenn Sie geprüft haben. Ein ungeprüftes Nein ist eine Zusage, die Sie nicht halten können. Sauber ist: „Nein. Geprüft am [Datum] anhand Artikel 5, Anhang III und Artikel 6 Absatz 3; die Einstufungen sind im KI-Verzeichnis dokumentiert.“ Systematik unter Risikoklassen einstufen.
Nennen Sie die Regel und ein Beispiel: Chatfenster, KI-Bilder, synthetische Stimmen. Kostenlose Kennzeichen in drei Sprachen finden Sie unter KI-Kennzeichen; die Reichweite und die Grenzen der Pflicht stehen unter Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
Die heikelste Frage im ganzen Bogen, weil hier eine falsche Antwort später auffällt. Antworten Sie differenziert: welche Kategorien, in welche Werkzeuge, auf welcher vertraglichen Grundlage, mit welcher Einstellung zur Modellverbesserung. Ein pauschales Nein ist nur dann richtig, wenn Sie es kontrollieren können.
Ja/Nein je Werkzeug, mit Anbieter und Vertragspartner. Hintergrund unter ChatGPT im Unternehmen.
Prüfen Sie das je Werkzeug in den Vertragsbedingungen und in den Kontoeinstellungen, nicht aus dem Gedächtnis. Die Antwort unterscheidet sich zwischen Produktlinien desselben Anbieters.
Ja, mit kurzer Beschreibung: wer beantragt, wer entscheidet, welche Prüfschritte, welche Frist. Aufbau unter Freigabeprozess für KI-Tools.
Beschreiben Sie den Meldeweg, die Bewertung nach Datenschutzrecht und die Dokumentation. Wenn Sie eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden zusagen, prüfen Sie vorher die Frist. Vorgehen unter Kundendaten im KI-Tool.
Die am häufigsten unterschätzte Frage. Artikel 4 der KI-Verordnung erfasst ausdrücklich auch Personen, die in Ihrem Auftrag tätig sind. Praktisch lösen Sie das nicht durch Schulung, sondern durch eine Vertragsklausel und eine Abfrage bei den relevanten Dienstleistern.
Sechs Dokumente decken den gesamten Fragebogen ab. Halten Sie sie in einem Ordner zusammen, mit Datum im Dateinamen.
| Unterlage | Deckt ab | Herausgeben? |
|---|---|---|
| Bestellschreiben der KI-Verantwortlichen | Frage 1 | Auszug mit Name und Aufgaben genügt |
| KI-Verzeichnis | Fragen 2, 5, 8, 9 | Auszug, nicht das vollständige Verzeichnis |
| KI-Richtlinie | Fragen 3, 6, 7, 10, 11 | Inhaltsübersicht, auf Nachfrage das Dokument |
| Schulungsnachweis | Frage 4 | Übersicht ohne Namensliste |
| Einstufungsdokumentation | Frage 5 | Zusammenfassung mit Prüfdatum |
| Dienstleisterübersicht mit KI-Klausel | Frage 12 | Bestätigung genügt meist |
Legen Sie diese sechs Dokumente einmal in einem Ordner ab, ergänzt um eine einseitige Standardantwort, die alle zwölf Fragen in Ihrer eigenen Formulierung beantwortet. Beim nächsten Fragebogen kopieren Sie daraus, statt neu zu recherchieren.
Aktualisieren Sie diese Seite einmal im Quartal — dieselbe Gelegenheit, bei der Sie ohnehin das Verzeichnis durchsehen.
Das ist der wichtigste Abschnitt, weil er den häufigsten Fall betrifft. Drei Wege stehen offen, und nur einer trägt.
Häufig folgt auf den Bogen ein Zusatz zum Rahmenvertrag. Vier Klauseln lohnen eine genaue Prüfung, bevor Sie unterschreiben:
Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 wird gelegentlich abgefragt. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie in aller Regel unverhältnismäßig: Sie kostet einen fünfstelligen Betrag und mehrere Monate. Antworten Sie ehrlich mit Nein und legen Sie stattdessen Ihre Dokumentation vor. In der Praxis wird die Zertifizierung fast nie zur Ausschlussbedingung gemacht — sie ist ein Bonuspunkt, kein Muss.
Dasselbe gilt für „KI-Compliance-Siegel“ von Anbietern ohne Akkreditierung. Ein solches Zeichen bestätigt nichts, was Ihre eigene Dokumentation nicht besser belegt. Ein offizielles EU-Siegel für KI-Konformität existiert nicht.
Der Fragebogen läuft in beide Richtungen. Wer KI-Compliance zugesichert hat, muss dieselben Fragen an die eigenen Dienstleister stellen — sonst steht die Zusage auf Sand. Vier Fragen genügen für die Dienstleister, die mit Daten Ihrer Kunden arbeiten:
Die vierte Frage ist die, die am häufigsten fehlt. Wenn eine Agentur für Sie fotorealistische Bilder erzeugt und Sie sie veröffentlichen, trifft die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 Sie als Betreiber — nicht die Agentur. Regeln Sie im Vertrag, wer die Kennzeichnung setzt, und prüfen Sie es stichprobenweise.
Welche der abgefragten Punkte bei Ihnen bereits stehen, zeigt der kostenlose Quick-Check in zwei Minuten — er ist an genau diesen Fragen ausgerichtet.
Regelmäßig zwölf Punkte: verantwortliche Person, KI-Verzeichnis, interne Richtlinie, Schulungsstand, Einsatz von Hochrisiko-Systemen, Kennzeichnung, Umgang mit Kundendaten, Auftragsverarbeitungsverträge, Nutzung der Eingaben zum Training, Freigabeprozess, Vorfallmanagement und KI-Einsatz bei Unterauftragnehmern.
Schreiben Sie den Stand und einen konkreten Termin. Beschönigen ist riskant, weil die Angabe eine vertragliche Zusicherung ist und bei der ersten Nachfrage auffällt. Leerlassen wird im Einkauf als Nein gewertet. Eine Lücke mit Termin in wenigen Wochen ist in der Bewertung fast immer akzeptabel.
In der Regel nicht vollständig — es zeigt Ihre gesamte Werkzeuglandschaft. Nennen Sie Anzahl der Einträge und Datum der letzten Überprüfung und bieten Sie einen Auszug für die Bereiche an, die den Auftrag betreffen. Das genügt in fast allen Fällen.
Für kleine und mittlere Unternehmen in aller Regel nicht. Sie kostet einen fünfstelligen Betrag und mehrere Monate und wird nur selten zur Ausschlussbedingung gemacht. Antworten Sie ehrlich mit Nein und legen Sie Ihre eigene Dokumentation vor. Ein offizielles EU-Siegel für KI-Konformität gibt es nicht.
Nur wenn es zutrifft, und das ist heute selten der Fall. KI steckt in Office-Paketen, Übersetzungsdiensten, Rechtschreibhilfen und Kundendienstsystemen. Eine unzutreffende Zusicherung ist vertraglich riskant. Formulieren Sie besser positiv, in welchen Bereichen Sie KI als Betreiber einsetzen.
In der Regel ja, und viele Fragebögen fragen ausdrücklich danach. Artikel 4 der KI-Verordnung erfasst auch Personen, die in Ihrem Auftrag KI einsetzen. Praktisch lösen Sie das über eine Vertragsklausel und eine Abfrage bei den Dienstleistern, die mit Daten des Kunden arbeiten.
Wenn die Grundlagen stehen — benannte Person, Verzeichnis, Richtlinie, Schulungsnachweis, Einstufungen, Dienstleisterübersicht — etwa ein halber Tag für Nachweisordner und Standardantwort. Fehlen die Grundlagen, ist der Fragebogen nicht das Problem, sondern das Symptom.
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